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Vorlage - 2016/0428-2  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016

hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2016/0428
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
29.08.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 8.4.2016
Neufassung der Gebührensatzung der städtischen Kindertagesstätten zum 01.08.2016

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt gemäß des Antrags der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 die Rückerstattung der Kitagebühren und des Essengeldes bei Schließung der Kindertagesstätte von mehr als 10 zusammenhängenden Betreuungstagen ab dem 11. Schließtag und damit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.08.2016.

 


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hat am 08.04.2016 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

Demzufolge soll die Gebührensatzung Kindertagesstätten so geändert werden, dass eine Erstattung der Kitagebühren im Falle einer zwingenden Schließung der Kindertagesstätten durch z.B. Streik des Kitapersonals nach bereits 10 Betreuungstagen ermöglicht wird.

 

Die derzeit gültige Satzung enthält unter § 3 Gebührenpflicht Punkt 4:

 

  1. Eine Schließung der Kindertagesstätte für die Dauer von höchstens einem Monat aus betrieblichen oder zwingenden Gründen (z.B. übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz) berechtigt nicht zur Kürzung der Gebühren.

 

Eine Gebührenerstattung ist mit der derzeitigen Satzung nicht geregelt.

Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion wird daher folgende Änderung des § 3 Punkt 4 vorgeschlagen:

 

  1. Eine Schließung der Kindertagesstätte für die Dauer von bis zu 10 zusammenhängenden Betreuungstagen aus betrieblichen oder zwingenden Gründen (z.B. übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Streik) berechtigt nicht zur Kürzung der Gebühren. Wird diese Frist überschritten, erfolgt ab dem 11. Schließtag in Folge eine Erstattung der Kitagebühren und des Essensgeldes. In beiden Fällen handelt es sich um einen nach den jeweils zu zahlenden Gebühren und der Anzahl der zu erstattenden Schließtage pauschal berechneten Betrag.

Dies gilt nicht für die 3-wöchige Schließzeit in den Sommerferien der Schulen, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Schließtage, die im Anschluss daran liegen.

 

Eine pauschalisierte Erstattung der Kitagebühren bedeutet für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand in Verbindung mit entsprechend höheren Personalkosten.

Da bei einer Spitzabrechnung der zu erstattenden Gebühren sich der Aufwand noch weiter erhöhen würde, wird von dieser abgesehen. Bei einer pauschalisierten Erstattung der Kitagebühren ist es erforderlich, dass jeder Betreuungsplatz einzeln betrachtet und bearbeitet wird. Hierbei muss im ersten Schritt die Berechnung der zu erstattenden Pauschalen in Abhängigkeit zur jeweiligen Betreuungszeit erfolgen. Anschließend wird für jeden Betreuungsplatz bzw. jedes Kind ein entsprechender Änderungsbescheid erstellt, der dann auf dem Postweg an die Familien versandt wird.

Parallel dazu müssen die Sollstellungen der fälligen Beträge im Kindergartenprogramm angepasst, an das Finanzverwaltungsprogramm übermittelt und anschließend überprüft werden.

Insgesamt ist für diese Arbeitsschritte ein Zeitaufwand von ca. 10 - 12 Minuten notwendig. Bei 820 Betreuungsplätzen in städtischer Trägerschaft entspricht dies einem Zeitaufwand von ca. 136 bis 164 Arbeitsstunden und damit einem Personalmehraufwand in Höhe von ca. 2.300,00 € bis 2.800,00 €.

Aufgrund des oben dargestellten Zeitaufwands ist darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung der Gebühren einen entsprechend langen Zeitraum in Anspruch nimmt und nicht zeitnah erfolgen kann, da diese neben dem Alltagsgeschäft zu erledigen ist.

Hinzu kommen neben dem jeweiligen Gebührenausfall zusätzliche Sachkosten für den Versand der Änderungsbescheide.

Zu bedenken ist zudem, dass es ausschließlich im Streikfall zu Minderaufwendungen im Bereich der Personalkosten kommt. Hier entsteht jedoch gleichzeitig, je nach Anzahl der streikenden MitarbeiterInnen, ein Mehraufwand im Fachdienst Personal im Bereich der Lohnabrechnung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

Derzeit nicht absehbar

Aufwendungen

 

Derzeit nicht absehbar

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016

 

Anlage 2: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der CDU-Fraktion vom 8.4.2016 (188 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Neufassung der Gebührensatzung der städtischen Kindertagesstätten zum 01.08.2016 (109 KB)    
Stammbaum:
2016/0428   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2016/0428-1   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2016/0428-2   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2016/0428-3   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage