Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt gemäß des Antrags der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 die Rückerstattung der Kitagebühren und des Essengeldes bei Schließung der Kindertagesstätte von mehr als 10 zusammenhängenden Betreuungstagen ab dem 11. Schließtag und damit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.08.2016.
Sachverhalt:Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hat am 08.04.2016 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Demzufolge soll die Gebührensatzung Kindertagesstätten so geändert werden, dass eine Erstattung der Kitagebühren im Falle einer zwingenden Schließung der Kindertagesstätten durch z.B. Streik des Kitapersonals nach bereits 10 Betreuungstagen ermöglicht wird.
Die derzeit gültige Satzung enthält unter § 3 Gebührenpflicht Punkt 4:
Eine Gebührenerstattung ist mit der derzeitigen Satzung nicht geregelt. Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion wird daher folgende Änderung des § 3 Punkt 4 vorgeschlagen:
Dies gilt nicht für die 3-wöchige Schließzeit in den Sommerferien der Schulen, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Schließtage, die im Anschluss daran liegen.
Eine pauschalisierte Erstattung der Kitagebühren bedeutet für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand in Verbindung mit entsprechend höheren Personalkosten. Da bei einer Spitzabrechnung der zu erstattenden Gebühren sich der Aufwand noch weiter erhöhen würde, wird von dieser abgesehen. Bei einer pauschalisierten Erstattung der Kitagebühren ist es erforderlich, dass jeder Betreuungsplatz einzeln betrachtet und bearbeitet wird. Hierbei muss im ersten Schritt die Berechnung der zu erstattenden Pauschalen in Abhängigkeit zur jeweiligen Betreuungszeit erfolgen. Anschließend wird für jeden Betreuungsplatz bzw. jedes Kind ein entsprechender Änderungsbescheid erstellt, der dann auf dem Postweg an die Familien versandt wird. Parallel dazu müssen die Sollstellungen der fälligen Beträge im Kindergartenprogramm angepasst, an das Finanzverwaltungsprogramm übermittelt und anschließend überprüft werden. Insgesamt ist für diese Arbeitsschritte ein Zeitaufwand von ca. 10 - 12 Minuten notwendig. Bei 820 Betreuungsplätzen in städtischer Trägerschaft entspricht dies einem Zeitaufwand von ca. 136 bis 164 Arbeitsstunden und damit einem Personalmehraufwand in Höhe von ca. 2.300,00 € bis 2.800,00 €. Aufgrund des oben dargestellten Zeitaufwands ist darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung der Gebühren einen entsprechend langen Zeitraum in Anspruch nimmt und nicht zeitnah erfolgen kann, da diese neben dem Alltagsgeschäft zu erledigen ist. Hinzu kommen neben dem jeweiligen Gebührenausfall zusätzliche Sachkosten für den Versand der Änderungsbescheide. Zu bedenken ist zudem, dass es ausschließlich im Streikfall zu Minderaufwendungen im Bereich der Personalkosten kommt. Hier entsteht jedoch gleichzeitig, je nach Anzahl der streikenden MitarbeiterInnen, ein Mehraufwand im Fachdienst Personal im Bereich der Lohnabrechnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016
Anlage 2: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde
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