Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Stadtwerke GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2015 wird festgestellt.
2. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 555.068,63 € wird entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsführung zu 70 %, das sind 388.548,04 €, an die Stadt Sehnde ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 26.8.2002 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 31.05.2016 mit dem Jahresabschluss 2015 und dem Prüfungsbericht befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafter- versammlung, den Jahresabschluss 2015 festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 555.068,63 € soll entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsleitung zu
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Verwaltungsausschuss dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Konrad Haarstrich als weisungsgebundenen Vertreter bzw. im Vertretungsfall Frau Andrea Gaedecke als weisungsgebundene Vertreterin bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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