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Vorlage - 2016/0007-1  

 
 
Betreff: Bildung der Ausschüsse des Rates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2016/0007
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
10.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zuordnung Produkte zu den neuen Ausschüssen

Beschlussvorschlag:

Gem. § 71 NKomVG werden folgende Fachausschüsse gebildet:

 

Fachausschuss

Anzahl der Ratsmitglieder

Anzahl der Hinzugewählten

Davon nach spezialgesetzlichen Vorschriften

Davon Seniorenbeirat

1

Fachausschuss "Finanzen, Steuerung, Innere Dienste"

9

5

-

1

2

Fachausschuss "Schule, Sport, Kultur, Soziales"

9

5

3
(mind. je 1 VertreterIn der Lehrkräfte, der Eltern und der SchülerInnen

1

3

Fachausschuss "Kindertages-stätten und Jungend"

9

5

2
vorzuschlagen von örtlich wirkenden und anerkannten Trägern der freien Wohlfahrtspflege

1

4

Fachausschuss "Stadtentwick-lung und Umwelt"

9

5

-

1

5

Fachausschuss "Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt"

9

5

-

1

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Rat gem. § 71 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Mitte der Abgeordneten (Ratsfrauen und Ratsherren) beratende Ausschüsse bilden. Neben § 71 NKomVG gibt es weitere spezialgesetzliche Vorschriften zur Bildung von Ausschüssen. Im Einzelnen sind dies der Schulausschuss nach § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG), der Betriebsausschuss nach Eigenbetriebsverordnung und der Jugendausschuss nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG). Es ist zulässig, gesetzliche Ausschüsse mit den Aufgaben eines Fachausschusses zu betrauen.

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt folgende Ausschüsse zu bilden:

  1. Fachausschuss "Finanzen, Steuerung, Innere Dienste" (auch Werksausschuss für die Eigenbetriebe)
  2. Fachausschuss "Schule, Sport, Kultur, Soziales"
  3. Fachausschuss "Kindertagesstätten und Jugend"
  4. Fachausschuss "Stadtentwicklung und Umwelt"
  5. Fachausschuss "Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt"        

 

In der Anlage ist eine Aufstellung der möglichen Zuordnung der Produkte der Stadt Sehnde auf Grundlage des Vorschlages zur Bildung der einzelnen Fachausschüsse des Verwaltungsausschusses beigefügt.
Hierzu noch einige Hinweise:

-          Ehrenämter gibt es nicht nur im Bereich des Brandschutzes sondern auch in den Bereichen Grünpflege, Integration von AsylbewerberInnen, Sport, im Rat und im Kulturverein. Das Ehrenamt ist eine steuerungsrelevante Aufgabe, die in allen Fachausschüssen strategische Bedeutung hat. Konsequent wäre daher hier eine Zuordnung in den Fachausschuss "Finanzen, Steuerung, Innere Dienste".

-          Die gleiche hohe Steuerungsrelevanz gilt für die Aufgaben des Produktes 11107 – Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Hier wird im Auftrag anderer Ausschüsse im festgelegten Finanzrahmen gearbeitet. Auch hier wäre eine Zuordnung in den Fachausschuss "Finanzen, Steuerung, Innere Dienste" konsequenter.

-          Diese Steuerungsrelevanz gilt für das Produkt Gleichstellung entsprechend.

 

Die Fachausschüsse haben neun Mitglieder, die aus den Reihen der Ratsfrauen und Ratsherren benannt werden, jeweils fünf andere Personen werden hinzu gewählt. Auf diese Anzahl wird die nach den spezialgesetzlichen Vorschriften zu berufenden Mitglieder angerechnet und auch die Vertreterin oder der Vertreter des Seniorenbeirates.

 

 

 

 

Im Einzelnen sind dies:

-          Im Fachausschuss "Schule, Sport, Kultur, Soziales" (für den gesetzlich vorgeschriebenen Schulausschuss): gem. § 110 NSchG mindestens je 1 VertreterIn der Lehrkräfte, der Eltern und der SchülerInnen

-          Im Fachausschuss "Kindertagesstätten und Jugend" (für den gesetzlich vorgeschriebenen Jugendausschuss): mindestens zwei VertreterInnen, die gem. § 13 Abs. 2 AGKJHG von örtlich wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind

-          Der Seniorenbeirat hat das Recht, jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter in alle Fachausschüsse des Rates der Stadt Sehnde mit Antrags- und Rederecht zu entsenden.

 

Gem. § 71 Abs. 7 Satz 2 NKomVG sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein.

 

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

Zuordnung Produkte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuordnung Produkte zu den neuen Ausschüssen (52 KB)    
Stammbaum:
2016/0007   Bildung der Ausschüsse des Rates   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2016/0007-1   Bildung der Ausschüsse des Rates   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage