Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme folgender Spende:
- 200,00 € Geldspende der Eheleute Hildegard und Franz Möslang, Heidering 13, Sehnde für die Kindertagesstätte Marggrafstraße in Sehnde
2. Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
Der Rat beschließt die Annahme einer Spende des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Rethmar in Form einer Zeltheizung für Schnelleinsatz- und Jugendfeuerwehrzelte für die Ortsfeuerwehr Rethmar in einem Wert von 2.400,00 €.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 25 Abs. 1 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,-- € bis zu 2.000,-- € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,-- € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde wird folgende Spende angeboten:
- 200,00 € Geldspende der Eheleute Hildegard und Franz Möslang, Heidering 13, Sehnde für die Kindertagesstätte Marggrafstraße in Sehnde
Die Annahme dieser Spende ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.
Darüber hinaus hat der Förderverein der Ortsfeuerwehr Rethmar der Stadt Sehnde eine Sachspende in Form einer mobilen Zeltheizung für Schnelleinsatz- und Jugendfeuerwehrzelte für die Ortsfeuerwehr Rethmar in einem Wert von 2.400,00 € angeboten. Nach Angaben des Herstellers ist die Heizung wartungsfrei. Lediglich der Betriebsstoff von 0,1 bis 0,5 Liter Diesel pro Stunde fällt bei der Nutzung an.
Diese Spende ist auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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