Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0025  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss mit neuem Geltungsbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.12.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.12.2016 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
312_5_Ortskern Neu_Anlage BV2016-0025_GB2000
312-5 Ortskern Neu_Anlage BV2016-0025_312-GB-5

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Gegenüber den Stadtwerken an Nordstraße ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich ein „Dorfgebiet“ fest. Der Verbrauchermarkt strebt eine Erweiterung der Verkaufsflächen an. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, da die künftige Größe die Zulässigkeit in einem Dorfgebiet übersteigt.

Im Einzelhandelskonzept ist der Standort als Schwerpunkt für den Einzelhandel beschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Kartenauszug mit Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“

- Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit Geltungsbereich der 5. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 312_5_Ortskern Neu_Anlage BV2016-0025_GB2000 (408 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 312-5 Ortskern Neu_Anlage BV2016-0025_312-GB-5 (269 KB)