Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0026  

 
 
Betreff: Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Sehnde nach § 558d Abs. 2 BGB
hier: Qualifizierter Mietspiegel 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.12.2016 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Mietspiegel Sehnde_2017_final

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Mietspiegel 2017 für das Gebiet der Stadt Sehnde wird als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt. Der qualifizierte Mietspiegel 2017 tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 09.10.2008 den Beschluss zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch die Region Hannover gefasst (Drucksache Nr. 0303/2008/08).

Anfang des Jahres 2011 lag der erste qualifizierte Mietspiegel vor. In seiner Sitzung am 17.02.2011 hat der Rat der Stadt Sehnde den Beschluss zur Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558 d Abs. 1 BGB gefasst.

Zwischenzeitlich wurde der Mietspiegel mehrfach erneuert, denn ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren nach § 558 a Abs. 2 BGB der Mietentwicklung anzupassen bzw. fortzuschreiben und nach 4 Jahren neu aufzusetzen. Ansonsten verliert er nämlich seine Vorrangstellung und Beweiskraft bzw. entspricht nur noch einem einfachen Mietspiegel.

Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgt mittels einer stichprobenartigen Erhebung bei Mietern und Vermietern in der jeweiligen Kommune.

Wie auch bei der Erstellung und Fortschreibung des ersten und zweiten Mietspiegels muss gem. § 558  Abs. 1 BGB der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2017 durch eine Anerkennung der zuständigen Gremien in Kraft gesetzt werden.

Künftig soll der qualifizierte Mietspiegel jeweils ab dem 01. Januar des entsprechenden Jahres gelten.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Mietspiegel Sehnde_2017_final (1067 KB)