Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2017 für den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Sehnde“ mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Des Weiteren ist der Investitionsplan 2017 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 beigefügt. Der Investitionsplan ist gemäß § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt und bedarf der Zustimmung des Rates.
Aufgrund des gestiegenen Frischwasserverbrauchs und den damit verbundenen Erträge aus den Abwassermengen wurde der Verbrauch bei den Schmutzwassermengen mit 1.042.483 cbm geplant. Auch konnten die zu veranlagenden versiegelten Flächen der Niederschlagswasserbeseitigung mit 1.898.858 qm um 37.233 qm im Vergleich zu 2015 höher veranschlagt werden.
Bei den Erträgen aus der Schmutzwassergebühr kann auf Grund des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2015: 643.142 €) eine Gebührenreduzierung von 0,15 €/cbm in 2017 auf 3,55 €/cbm erfolgen. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen wäre jedoch ab dem Jahr 2019 mit einer Gebührenanpassung zu rechnen.
Der Entwurf der 12. Nachtragssatzung zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung, mit der die Anpassung der Abwasserbeseitigungsgebühr ab dem 1.1.2017 vorgeschlagen wird, ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung können nach der Gebührensenkung in 2014 von 0,33 €/qm auf 0,25 €/qm auch für 2017 in der jetzigen Höhe beibehalten werden. Aber auch hier sieht die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2019 eine erneute Anpassung vor.
Die entsprechende Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung wird mit einer gesonderten Drucksache zu einem späteren Zeitpunkt zur Beratung vorgelegt.
Der Ergebnishaushalt 2017 schließt mit einem Fehlbetrag von 352.200 € ab. Dieser wird durch eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 352.200 € gedeckt.
Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt nach dem genannten Entsorgungsvertrag. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2017 erhöht sich gegenüber der Planung 2016 um 342.700 € auf nun 3.488.100 €. Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf die erhöhte Abschreibung auf das Anlagevermögen in Folge des hohen Investitionsvolumens und die gestiegenen Aufwendungen des Personals der Stadtwerke – Bereich Abwasser – zurückzuführen. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 8 der Anlage zu dieser Drucksache im Einzelnen aufgeführt.
Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2017 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben und auf Seite 7 der Anlage erläutert.
Der Abfluss von finanziellen Mitteln in Höhe von 83.800 € wird durch die bestehenden liquiden Mittel ausgeglichen.
Der Investitionsplan 2017 der Stadtwerke – Bereich Abwasser – ist, wie bereits erläutert, zwischen der Stadt und der Stadtentwässerung abgestimmt und enthält auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplan-Entwurf 2017 der Stadt veranschlagt sein werden. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 4.658.900 € beinhaltet die notwendigen Kanalbaumaßnahmen, die auf Seite 4 der Anlage im Einzelnen aufgeführt sind.
Auf Seite 5 ist die Stellenübersicht beigefügt. Die Anzahl der Beschäftigtenstellen in 2017 hat sich gegenüber 2016 und 2015 um 2 Mitarbeiter auf 4 Mitarbeiter verringert. Zwei Mitarbeiter sind vom Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Sehnde“ der Stadt Sehnde zu der Stadtwerke Sehnde GmbH gewechselt und werden nun über das Betreiberentgelt abgerechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Haushaltsplan 2017 der Stadtentwässerung 12. Nachtragssatzung zur Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung
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