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Vorlage - 2017/0063  

 
 
Betreff: Gebührenanpassung der Musikschule Ostkreis Hannover e.V. ab dem Jahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
15.02.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c)      Der Rat stimmt der Erhöhung des kommunalen Anteils der Stadt Sehnde an die Musikschule Ostkreis Hannover e.V. ab dem 01.01.2017 gegenüber dem Jahr 2016 um 4.828,81 € (10 %) auf 53.116,92 € zu.  

 

 


Sachverhalt:

Die Musikschule Ostkreis Hannover e.V. beabsichtigt zum 01.01.2017 ihre Beiträge  und Gebühren anzuheben und hat die Stadt Sehnde um Zustimmung gebeten.

Seit rund 9 Jahren konnten die kommunalen Zuschussbeiträge konstant gehalten werden.

Aufgrund der Tarifsteigerungen im Personalbereich zeichnen sich allein für die Jahre 2016 und 2017 Mehrausgaben von rund 48.000,00 € ab.

 

Die Musikschule setzt hoch ausgebildete und sehr qualifizierte Lehrkräfte ein, um ein attraktives Angebot in den Mitgliedsgemeinden anbieten zu können. Dennoch sind tendenziell rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen.

Die Kostenentwicklung bei den Sachkosten ist moderat

 

Neben den Zuschüssen der kommunalen Träger werden auch die Gebühren zum 01.01.2017 angepasst werden müssen. Die letzte Gebührenanpassung fand im Mai 2014 statt. Die Erhöhung kann jedoch nicht in dem Maß geschehen, dass dadurch die Mehraufwendungen vollständig gedeckt werden. Aufgrund der Konkurrenzsituation zu privaten und kirchlichen Anbietern wäre dies am Markt wohl nicht durchsetzbar.

 

Die Musikschule bittet die kommunalen Träger nach längerer Beitragskonstanz daher um Anpassung ihrer Zuschüsse.

Der Zuschuss setzt sich aus einem variablen Teil (70 %) und einem fixen Anteil (30 %) zusammen. Der variable Anteil berücksichtigt die nach Mitgliedsgemeinde erteilten Jahreswochenstunden.  Der  fixe Anteil wird nach den Einwohnerzahlen aller 4 Trägerkommunen ermittelt.

Der Anteil der Stadt Sehnde betrug im Jahr 2016 insgesamt  48.288,11 €.  Ab 2017 würde der neue Zuschuss 53.116,92 € betragen, der quartalsweise zu zahlen ist.

 

Es wird gebeten der Anpassung zuzustimmen. Die Mittel sind noch nicht vollständig im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2017 enthalten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

50.000,00 €

53.116,92 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: