Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat stimmt der Erhöhung des kommunalen Anteils der Stadt Sehnde an die Musikschule Ostkreis Hannover e.V. ab dem 01.01.2017 gegenüber dem Jahr 2016 um 4.828,81 € (10 %) auf 53.116,92 € zu.
Sachverhalt:Die Musikschule Ostkreis Hannover e.V. beabsichtigt zum 01.01.2017 ihre Beiträge und Gebühren anzuheben und hat die Stadt Sehnde um Zustimmung gebeten. Seit rund 9 Jahren konnten die kommunalen Zuschussbeiträge konstant gehalten werden. Aufgrund der Tarifsteigerungen im Personalbereich zeichnen sich allein für die Jahre 2016 und 2017 Mehrausgaben von rund 48.000,00 € ab.
Die Musikschule setzt hoch ausgebildete und sehr qualifizierte Lehrkräfte ein, um ein attraktives Angebot in den Mitgliedsgemeinden anbieten zu können. Dennoch sind tendenziell rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen. Die Kostenentwicklung bei den Sachkosten ist moderat
Neben den Zuschüssen der kommunalen Träger werden auch die Gebühren zum 01.01.2017 angepasst werden müssen. Die letzte Gebührenanpassung fand im Mai 2014 statt. Die Erhöhung kann jedoch nicht in dem Maß geschehen, dass dadurch die Mehraufwendungen vollständig gedeckt werden. Aufgrund der Konkurrenzsituation zu privaten und kirchlichen Anbietern wäre dies am Markt wohl nicht durchsetzbar.
Die Musikschule bittet die kommunalen Träger nach längerer Beitragskonstanz daher um Anpassung ihrer Zuschüsse. Der Zuschuss setzt sich aus einem variablen Teil (70 %) und einem fixen Anteil (30 %) zusammen. Der variable Anteil berücksichtigt die nach Mitgliedsgemeinde erteilten Jahreswochenstunden. Der fixe Anteil wird nach den Einwohnerzahlen aller 4 Trägerkommunen ermittelt. Der Anteil der Stadt Sehnde betrug im Jahr 2016 insgesamt 48.288,11 €. Ab 2017 würde der neue Zuschuss 53.116,92 € betragen, der quartalsweise zu zahlen ist.
Es wird gebeten der Anpassung zuzustimmen. Die Mittel sind noch nicht vollständig im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2017 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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