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Vorlage - 2017/0065  

 
 
Betreff: Antrag des Sportring Sehnde vom 12.01.2017
hier: Erhöhung der Pflegekostenpauschale für Sportvereine ab 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
15.02.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Zuschuss Pflegekosten 2017
Auswirkungen der Erhöhung

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c)      Der Rat beschließt eine Erhöhung des Pflegekostenzuschusses für Rasensport treibende Vereine ab dem 01.01.2017 auf 0,38 € / m². Sportplätze die als Bolzplatz genutzt werden, erhalten weiterhin 0,30 €/m². Der Ponyclub Hohenfels erhält 50 % der Bolzplatzförderung. 

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.01.2017 hat der Sportring Sehnde für die Rasensport treibenden Vereine der Stadt Sehnde eine Erhöhung der Pflegekostenpauschale ab dem 01.01.2017 beantragt (Anlage). Der Sportring hält demnach eine Erhöhung auf 0,50 €/m² für zwingend notwendig.

 

Die letzte Erhöhung wurde vom Sportring 2010 beantragt und vom Rat zum 01.01.2011 mit dem derzeit geltenden Satz von 0,30 € /m² Rasenfläche bewilligt. Davor wurde die Pauschale letztmalig zum 01.01.2007 auf 0,265 €/m² angepasst. Die Steigerung betrug seinerzeit 13,21 %.

 

Neben der beantragten Erhöhung ist es Wunsch des Sportringes eine jährliche Anpassungsklausel zu vereinbaren. Bislang wurden 10 Vereine finanziell unterstützt. Als 11. Verein soll der Ponyclub Hohenfels – Bolzum für seine 8.000 m² mit in die Förderung aufgenommen werden.

 

Grundsätzlich ist der Wunsch einer Anpassung nachvollziehbar, da gerade die Preisentwicklung bei Betriebsstoffen und Düngemittel etc. dies notwendig erscheinen lassen. Andererseits ist auch der Qualitätsanspruch bei den benannten Plätzen nicht gleichwertig (Punktspielbetrieb – Bolzplatz – Reitplatz). Insofern wäre auch über eine Differenzierung des Pflegesatzes in Abhängigkeit mit der Nutzung zu überlegen.

 

Des Weiteren wird eine Anpassung in der jetzigen Diskussion für schwierig erachtet, da die Mittel für den Haushalt 2017 auf Basis der alten Pflegesätze angemeldet wurden. Die Übernahme der gewünschten Neuregelung würde eine Erhöhung um rund 38.417 € gegenüber dem gemeldeten Haushaltsansatz bedeuten.

 

Um dem Ansinnen der Vereine Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, den Pflegesatz für 2017 auf 0,38 €/ m² zu erhöhen. Dies würde in etwa einer jährlich angenommenen  Teuerungsrate von 4 % seit 2011 gleich stehen. Im Vergleich dazu, würde sich bei Anwendung der prozentualen Steigerung aus dem Jahr 2011 (13,21 %)  ein neuer Betrag von 0,34 €/m² ergeben. 

Die Erhöhung sollte auf Plätze beschränkt bleiben, die den höchsten Qualitätsanspruch haben (Punktspielbetrieb). Für Plätze, die nur als Bolzplatz dienen, sollte der bisherige Betrag von 0,30 €/m² beibehalten werden. Dies sieht auch der Sportring in seiner Berechnung so vor.

 

Für den Ponyclub Hohenfels sollte der alte Betrag (0,30 €/m²) zu 50% zu Grunde gelegt werden, da der Pflegeaufwand hier nicht so hoch gesehen wird, wie bei den klassischen Rasensport treibenden Vereinen.

 

Eine Steigerung auf 0,38 €/m² und eine Differenzierung der Nutzung (Bolzplatz =0,30 €/m², Ponyclub = 0,15 €/m²) würde haushaltsrechtlich eine Ansatzerhöhung von ca. 15.0000 € bedeuten.

 

Bezüglich der Anpassungsklausel wäre denkbar, die Beträge alle 5 Jahre anzupassen. Die Anpassung könnte dann jeweils um 1 ct / Jahr (Bolzplätze 0,5 ct/Jahr) erfolgen. Erstmalig wäre dann zum 01.01.2022 auf dann 0,42 €/m² zu erhöhen (Bolzplatz 0,32 €/m², Ponyclub 0,16 €/m²) 

 

Ferner könnte die jetzige Praxis künftig ein steuerliches Problem für die Vereine (Mehrwertsteuerpflicht) beinhalten, so dass überlegt werden sollte, ob die Zahlung in der jetzigen Form weiterhin noch so  möglich ist, bzw. auf einen anderen, rechtssicheren Modus umgestellt werden sollte. Dies würde unter Umständen eine Überarbeitung der geltenden Förderrichtlinien bedeuten.

 

Bis zum Haushalt 2018 sollte die Art der Förderung wegen der steuerlichen Problematik  nochmals überprüft werden.    

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

59.000,00 €

73 500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 Antrag des Sportring Sehnde vom 12.01.2017

Auswirkung der Erhöhung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Zuschuss Pflegekosten 2017 (83 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Auswirkungen der Erhöhung (178 KB)    
Stammbaum:
2017/0065   Antrag des Sportring Sehnde vom 12.01.2017 hier: Erhöhung der Pflegekostenpauschale für Sportvereine ab 2017   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2017/0065-1   Antrag des Sportring Sehnde vom 12.01.2017 hier: Erhöhung der Pflegekostenpauschale für Sportvereine ab 2017   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage