Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH werden benannt:
Energieversorgung Sehnde GmbH
Der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen, die nachfolgend aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH zu benennen.
Gesellschafterversammlung
Vertreter/in der Stadt: ................................... Stellvertreter/in:............................. _______________________________________________________________
Aufsichtsrat
Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5 Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5 Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet § 138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates.
Vertreter/-innen der Stadt:
1. Bürgermeister
2. ......................................................... 3. ……………………………………
4. ......................................................... 5. ……………………………………..
Sachverhalt:
Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH wurde in der Sitzung des Rates am 10.11.2016 vertagt.
In der Sitzung des Rates am 15.12.2016 wurde beschlossen, den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Sehnde GmbH entsprechend der Beschlussvorlage 2016/0038 zu ändern bzw. zu ergänzen.
Danach ist die Gesellschafterversammlung für die Besetzung der Gremien von verbundenen Unternehmen zuständig, bei der Benennung von mehreren Mitgliedern ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu berücksichtigen.
Die notarielle Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH ist am 25.01.2017 erfolgt.
Entsprechend des geänderten Vertrages wird der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH angewiesen, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH zu benennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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