Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“ (Teilbereich 1) und auf der Westseite der Dolgener Straße (Teilbereich 2). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen.
Sachverhalt:Die 43. Änderung des Flächennutzungsplans setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Der erste Teilbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Fläche von rd. 2.650 m² ist mit dem Bebauungsplan Nr. 137 „Mühlenfeld“ überplant. Die Darstellung im Flächennutzungsplan weicht bei dieser Fläche von den Festsetzungen im Bebauungsplan ab. Im Bebauungsplan werden hier ein Allgemeines Wohngebiet und Maßnahmenflächen dargestellt. Mit der 43. Änderung soll eine Korrektur der Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgen. Für rd. 19.850 m² mit der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ sollen mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans u. a. „Wohnbauflächen“, „Flächen für den Gemeinbedarf“ und „Grünflächen“ dargestellt werden. Mit der Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf sollen die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans und damit für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.
Da in Haimar im Flächennutzungsplan ein Überhang an Baufläche dargestellt wird, ist erforderlich bei einer Neudarstellung von Bauflächen an anderen Stellen Bauflächen aus Darstellung zurückzunehmen. Daher soll die Darstellung von Bauflächen auf der Westseite der Dolgener Straße entfallen (zweiter Teilbereich). Hier soll für eine Fläche von rd. 8.000 m² die Darstellung als Baufläche entfallen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 43. Änderung
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