Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Für die Feuerwehr in Haimar ist ein neuer Standort erforderlich, da das Gebäude am alten Standort nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt. Der neue Standort sollte für schnelle Einsatzfahrten geeignet sein. Hierfür steht eine Fläche am westlichen Ortsrand von Haimar zur Verfügung. Neben dem neuen Standort für die Feuerwehr sollen auch die Voraussetzungen für ein Baugebiet im Rahmen der Siedlungsentwicklung für Haimar geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden künftig für den Bereich „Bauflächen“, „Flächen für den Gemeinbedarf“ und „Grünflächen“ dargestellt.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ wird auch ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 137 „Mühlenfeld“ einbezogen. Hierbei handelt es sich um die geplante Verlängerung der Straße „Mühlenwinkel“ und die südlich angrenzenden Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Diese Flächen sollen für die Erschließung des neuen Baugebietes überplant werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ und Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 137 „Mühlenfeld“
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