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Vorlage - 2017/0076  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
140_Im Mühlenfeld_Anlage BV_2017-0076

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Für die Feuerwehr in Haimar ist ein neuer Standort erforderlich, da das Gebäude am alten Standort nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt. Der neue Standort sollte für schnelle Einsatzfahrten geeignet sein. Hierfür steht eine Fläche am westlichen Ortsrand von Haimar zur Verfügung. Neben dem neuen Standort für die Feuerwehr sollen auch die Voraussetzungen für ein Baugebiet im Rahmen der Siedlungsentwicklung für Haimar geschaffen werden.

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden künftig für den Bereich „Bauflächen“, „Flächen für den Gemeinbedarf“ und „Grünflächen“ dargestellt.

 

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ wird auch ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 137 „Mühlenfeld“ einbezogen. Hierbei handelt es sich um die geplante Verlängerung der Straße „Mühlenwinkel“ und die südlich angrenzenden Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Diese Flächen sollen für die Erschließung des neuen Baugebietes überplant werden.

 

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

2.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

15.000,00 €

2.000,00 €

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ und Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 137 „Mühlenfeld“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 140_Im Mühlenfeld_Anlage BV_2017-0076 (370 KB)