Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0077  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II" mit Örtlichen Bauvorschriften,
2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
342_2_Anlage BV 2017-0077_GB2500
342_2_Anlage BV 2017-0077_FNP2500

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das festgesetzte Mischgebiet des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ einschließlich der Lehrter Straße in diesem Bereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 342 „Sehnde Nord II“ setzt für den Geltungsbereich der 2. Änderung ein Mischgebiet fest. Mit der Festsetzung ist der Bestand der alten Hofstelle mit der derzeitigen gewerblichen Nutzung berücksichtigt worden. Zugleich sollte in diesen Bereich die Möglichkeit für weitere gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, geschaffen werden. Bei der Realisierung hat sich gezeigt, dass fast ausschließlich Wohngebäude ohne gewerbliche Nutzung errichtet wurden. Nun soll auch die ehemalige Hofstelle einer Wohnnutzung zugeführt werden. Hierzu soll das Grundstück in mehrere kleine Grundstücke für eine Wohnhausbebauung aufgeteilt werden. Damit sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Mischgebietes nicht mehr gegeben.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ sollen die Voraussetzungen für die neue Zielsetzung geschaffen werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird mit der 2. Änderung überplant.

 

Im Flächennutzungsplan werden die Flächen weitestgehend als gemischte Bauflächen dargestellt. Falls erforderlich wird der Flächennutzungsplan über eine Berichtigung angepasst.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

 

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 342_2_Anlage BV 2017-0077_GB2500 (530 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 342_2_Anlage BV 2017-0077_FNP2500 (199 KB)