Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das festgesetzte Mischgebiet des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ einschließlich der Lehrter Straße in diesem Bereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 342 „Sehnde Nord II“ setzt für den Geltungsbereich der 2. Änderung ein Mischgebiet fest. Mit der Festsetzung ist der Bestand der alten Hofstelle mit der derzeitigen gewerblichen Nutzung berücksichtigt worden. Zugleich sollte in diesen Bereich die Möglichkeit für weitere gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, geschaffen werden. Bei der Realisierung hat sich gezeigt, dass fast ausschließlich Wohngebäude ohne gewerbliche Nutzung errichtet wurden. Nun soll auch die ehemalige Hofstelle einer Wohnnutzung zugeführt werden. Hierzu soll das Grundstück in mehrere kleine Grundstücke für eine Wohnhausbebauung aufgeteilt werden. Damit sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Mischgebietes nicht mehr gegeben. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ sollen die Voraussetzungen für die neue Zielsetzung geschaffen werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird mit der 2. Änderung überplant.
Im Flächennutzungsplan werden die Flächen weitestgehend als gemischte Bauflächen dargestellt. Falls erforderlich wird der Flächennutzungsplan über eine Berichtigung angepasst.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||