Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0080  

 
 
Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil LB-H 35 "Papenholz" in der Gemarkung Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Grünflächen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan 2. Änderung zum räumlichen Geltungsbereich LB-H 35 Papenholz
Anlage 2_Auszug aus dem FNP
Anlage 3_Geltende Satzung LB-H 35 Papenholz
Anlage 4_Entwurf der 2. Satzung zur Änderung LB-H 35 Papenholz
Anlage 5_Geplante 2. Änderung zum räumlichen Geltungsbereich LB-H 35 Papenholz

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren gem. § 29 BNatSchG und § 14 NAGBNatSchG zur Änderung der Satzung des geschützten Landschaftsbestandteils LB-H 35 „Papenholz“ in der Gemarkung Sehnde einzuleiten

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt vor, den räumlichen Geltungsbereich der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil  LB-H 35 „Papenholz“ zu verringern (vgl. Anlage 5).

 

Für das Ändern oder Aufheben von Satzungen gelten nach § 14 Abs. 6 des NAGBNatSchG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz) die gleichen Verfahrens- und Formvorschriften wie für das Aufstellen von Satzungen. Das heißt, es sind die betroffenen Behörden (TÖBs, § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG) zu beteiligen und die betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigte (§ 14 Abs.3 NAGBNatSchG) anzuhören. Eine öffentliche Auslegung ist nach § 14 NAGBNatSchG nicht nötig.

 

Begründung

 

Die Schutzsatzung für das Papenholz besteht seit Oktober 1996. Der Rat der Stadt Sehnde erachtete  das Papenholz als schützenswert, weil es inmitten der Stadt als innerörtlicher Eichen-Hainbuchenwald wichtige Funktionen im Naturhaushalt erfüllte und für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum darbot.

 

In den räumlichen Geltungsbereich der Satzung sind auch die Flächen für Gemeinbedarf (Schule, Sportanlagen, Kirche und Gebäude kirchliche Zwecke) einbezogen, die im Flächennutzungsplan (vgl. Anlage 2) dargestellt sind. Für den eventuellen Wiederaufbau der abgebrannten Sporthalle entsprechend den heutigen Bedürfnissen an dieser Stelle, der dringend benötigten Schulerweiterung der KGS Sehnde und die Gestaltung der Schulaußenflächen wird diese ca. 8.390 m² große Fläche als Planungsraum benötigt. Die bestehende Satzung verhindert an dieser Stelle die Umsetzung derartiger Planungen. Da andere Flächen für die genannten Maßnahmen derzeit nicht zur Verfügung stehen, ist eine Herausnahme dieser Teilfläche aus dem räumlichen Geltungsbereich der Schutzsatzung in Anlehnung an den rechtskräftigen Flächennutzungsplan sinnvoll.

 

Die Herausnahme der vorgeschlagenen Fläche aus dem geschützten Landschaftsbestandteil bedeutet nicht, dass der vorhandene innerörtliche Eichen-Hainbuchenwald dort vollständig beseitigt werden soll. Neben seiner Schutzwürdigkeit, seinem ökologischen Wert und seiner Schönheit handelt es sich um Wald gemäß § 2 des NWaldLG (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung). Muss Wald beseitigt werden, stellt dieses eine Waldumwandlung gemäß § 8 (1) NWaldLG, die nur dann genehmigt wird, wenn das öffentliche Interesse im Rahmen der Abwägung das Interesse zum Walderhalt überwiegt. Diese Waldumwandlung wäre dann mit einer Ersatzaufforstung an anderer Stelle verbunden, die hier in einem Verhältnis von 1:1,7 zu der in Anspruch genommenen Fläche zu erfolgen hat.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Übersichtsplan 2. Änderung zum räumlichen Geltungsbereich LB-H 35

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 3: Geltende Satzung LB-H 35 „Papenholz“

Anlage 4: Entwurf der 2. Satzung zur Änderung LB-H 35 „Papenholz“

Anlage 5: Geplante 2.  Änderung des räumlichen Geltungsbereiches LB-H 35

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan 2. Änderung zum räumlichen Geltungsbereich LB-H 35 Papenholz (463 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Auszug aus dem FNP (1919 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Geltende Satzung LB-H 35 Papenholz (502 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Entwurf der 2. Satzung zur Änderung LB-H 35 Papenholz (17 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Geplante 2. Änderung zum räumlichen Geltungsbereich LB-H 35 Papenholz (372 KB)