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Vorlage - 2017/0083  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 363 "Am Trendelkampe" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
13.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.03.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
363_Anlage BV 2017-0083_GB2500

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363Am Trendelkampe“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Süden durch die Chausseestraße und im Osten durch den „Trendelkampsweg“ begrenzt, wobei der „Trendelkampsweg“ in den Geltungsbereich einbezogen wird. Im Westen und Osten grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ grenzt westlich an den Bebauungsplan Nr. 316 „Sport- und Freizeitanlagen Chausseestraße“.

Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Mit der Änderung werden u. a. „Flächen für den Gemeinbedarf“ dargestellt.

 

Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt. Der Wirtschaftsweg „Trendelkampsweg“ dient neben der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen auch der Naherholung in der Feldmark.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363Am Trendelkampe“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung einer Sporthalle geschaffen werden. Im Bebauungsplan sollen hierzu Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.

Der südliche Teil des Trendelkampswegs soll zur Erschließung der geplanten Sporthalle/ Sportanlagen dienen und wird daher in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einbezogen.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

5.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

5.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 363 „Am Trendelkampe“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 363_Anlage BV 2017-0083_GB2500 (418 KB)