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Vorlage - 2017/0105  

 
 
Betreff: Grün- und Maßnahmenflächen im Bebauungsplan Nr. 502/I "Camp Hohenfels", OT Wehmigen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:FD 4.1
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wehmingen Entscheidung
11.04.2017 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 1_Lageplan
BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 2_Pflegevereinbarungen
BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 3_was ist erlaubt_nicht erlaubt
BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 4_Fotos

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Wehmingen stimmt dem geplanten Verfahren zur Überprüfung der Nutzung in den Grün-/Maßnahmenflächen des Bebauungsplans Nr. 502/I „Camp Hohenfels“ im OT Wehmigen zu. Ziel ist die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Flächennutzung.

 


Sachverhalt:

Das Bebauungsplangebiet Nr. 502/I „Camp Hohenfels“ im OT Wehmigen von Grün- oder Maßnahmenflächen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft umgeben (vgl. Anlage 1).

 

Ein Teil der Flächen wurde den Anwohner zur Nutzung überlassen, die über Pflegevereinbarungen geregelt wurde. Die Anlage 3 stellt tabellarisch dar, was auf diesen Flächen erlaubt ist und was nicht. Die Vereinbarungen detaillieren diese noch einmal (vgl. Anlage 2).

 

Im Laufe der letzten Jahre hat es immer wieder mit der Nutzung der Grün-/ Maßnahmenflächen Probleme gegeben. Stellenweise findet eine Flächennutzung statt, die erheblich von den in den Pflegevereinbarungen festgelegt Nutzung abweicht ( vgl. Fotos der Anlage 4) und den Festsetzungen in diesem Bebauungsplangebiet widersprichen. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, durch eine ganzheitliche Herangehensweise, diese Missstände anzugehen.

 

Nachfolgend zur Übersicht eine Zusammenstellung der planerischen Festsetzung in den Bebauungsplan Nr. 502/I „Camp Hohenfels“ OT Wehmingen:

 

Die Flächen mit Pflegepatenschaften liegen

  • in Grünflächen auf denen Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt sind
    oder
  • Flächen mit Regelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Beide Festsetzungen dienen Planungen, Nutzungsregelungen von Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

In den grünordnerischen Festsetzungen ist unter Pkt. 2.3 die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen (§§1 a, 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) beschrieben. „Die öffentliche Grünfläche ist gemäß Grünordnungsplan anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen, mit Bindungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen muss dem Inhalt des Grünordnungsplanes gefolgt werden.

 

Hier die maßgeblichen Auszüge aus dem Grünordnungsplan:

…………………….

 

In der Anlage 1 enthält die grafische Darstellung der Pflegeflächen und  die Anlage 2 die anonymisierte Zusammenstellung  der Vertragspartner. 14 Pachtflächen aus dieser Liste liegen im Bebauungsplangebiet.

Nach Zustimmung des Ortsrates Wehmigen sind nachfolgend beschriebenen Maßnahmen von der Verwaltung geplant

  1. Im April/Mai 2017: Begehung des Gebietes und Bestandsaufnahme vor Ort, welche von den Vereinbarungen abweichende Nutzungen stattfinden und wo städtische Flächen ungenehmigt anderweitig genutzt werden.
  2. Anschreiben der Vertragspartner und Nutzer bei festgestellt Verstößen und Aufforderung zu deren Beseitigung.
    In diesem Anschreiben wird auch das beabsichtigte Vorgehen der Stadt beschrieben, dass sein könnte:
    a) Androhung der Kündigung der Pflegevereinbarungen und Wiederherstellung des geplanten Zustandes. Die Flächen verbleiben in städtischem Besitz.
    b) Verkauf der Flächen an die derzeitigen Vertragspartner (oder andere Interessierte). Vor einem Verkauf ist jedoch der Bebauungsplan zu ändern, eine Ausgleichsfläche an anderer Stelle zu finden und der Verkaufspreis (Grundstückwert + anteilige Kosten der Ausgleichsmaßnahme) zu ermitteln. Die Grundstücke können nur dann verkauft werden, wenn eine Zugänglichkeit aller rückwärtigen Grundstücke in städtischen Besitz gesichert ist.
  3. Zusammenfassung der Reaktionen von Vertragspartnern und Angeschriebenen, Nachkontrolle der Flächen voraussichtlich im Ende September 2017 und Entwicklung einer abschließenden Vorgehensweise, die dann dem Ortsrat  Wehmingen vorgestellt wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Liste Pflegevereinbarungen

Anlage 3: Was ist erlaubt – Was ist nicht erlaubt?

Anlage 4: Fotos von Nutzungsverstößen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 1_Lageplan (304 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 2_Pflegevereinbarungen (39 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 3_was ist erlaubt_nicht erlaubt (201 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BeschlussDS_Pflegevereinbarung_Anlage 4_Fotos (876 KB)