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Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Wehmingen stimmt dem geplanten Verfahren zur Überprüfung der Nutzung in den Grün-/Maßnahmenflächen des Bebauungsplans Nr. 502/I „Camp Hohenfels“ im OT Wehmigen zu. Ziel ist die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Flächennutzung.
Sachverhalt:Das Bebauungsplangebiet Nr. 502/I „Camp Hohenfels“ im OT Wehmigen von Grün- oder Maßnahmenflächen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft umgeben (vgl. Anlage 1).
Ein Teil der Flächen wurde den Anwohner zur Nutzung überlassen, die über Pflegevereinbarungen geregelt wurde. Die Anlage 3 stellt tabellarisch dar, was auf diesen Flächen erlaubt ist und was nicht. Die Vereinbarungen detaillieren diese noch einmal (vgl. Anlage 2).
Im Laufe der letzten Jahre hat es immer wieder mit der Nutzung der Grün-/ Maßnahmenflächen Probleme gegeben. Stellenweise findet eine Flächennutzung statt, die erheblich von den in den Pflegevereinbarungen festgelegt Nutzung abweicht ( vgl. Fotos der Anlage 4) und den Festsetzungen in diesem Bebauungsplangebiet widersprichen. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, durch eine ganzheitliche Herangehensweise, diese Missstände anzugehen.
Nachfolgend zur Übersicht eine Zusammenstellung der planerischen Festsetzung in den Bebauungsplan Nr. 502/I „Camp Hohenfels“ OT Wehmingen:
Die Flächen mit Pflegepatenschaften liegen
Beide Festsetzungen dienen Planungen, Nutzungsregelungen von Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
In den grünordnerischen Festsetzungen ist unter Pkt. 2.3 die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen (§§1 a, 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) beschrieben. „Die öffentliche Grünfläche ist gemäß Grünordnungsplan anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb der Fläche zum Anpflanzen, mit Bindungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen muss dem Inhalt des Grünordnungsplanes gefolgt werden.
Hier die maßgeblichen Auszüge aus dem Grünordnungsplan: …………………….
In der Anlage 1 enthält die grafische Darstellung der Pflegeflächen und die Anlage 2 die anonymisierte Zusammenstellung der Vertragspartner. 14 Pachtflächen aus dieser Liste liegen im Bebauungsplangebiet. Nach Zustimmung des Ortsrates Wehmigen sind nachfolgend beschriebenen Maßnahmen von der Verwaltung geplant
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Liste Pflegevereinbarungen Anlage 3: Was ist erlaubt – Was ist nicht erlaubt? Anlage 4: Fotos von Nutzungsverstößen
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