Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Antrag des Ratsherrn Wilke, Vertreter der Partei Die Linke im Rat der Stadt Sehnde, als Einstellungskriterium für MitarbeiterInnen für den Baubetriebshof der Stadt Sehnde die Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Feuerwehr Sehnde festzuschreiben, wird abgelehnt.
Sachverhalt:Herr Wilke, Vertreter der Partei Die Linke im Rat der Stadt Sehnde, hat mit Antrag vom 11.02.2017 beantragt, dass als Einstellungskriterium für den Baubetriebshof der Stadt Sehnde künftig die Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Feuerwehr Sehnde festgeschrieben werden soll. Der Antrag wurde vom Rat zur Vorberatung an den Fachausschuss für Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt verwiesen.
Die Mitgliedschaft bzw. der Einsatz in einer freiwilligen Feuerwehr erfolgt im Rahmen eines Ehrenamtes und ist somit freiwillig. Das heißt, niemand kann dazu verpflichtet werden.
Zu den Aufgaben des Baubetriebshofes gehört nicht die Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes. Die Stellenbeschreibungen des Baubetriebshofes enthalten, in Gänze gesehen, alle Tätigkeitsmerkmale, die notwendig sind, die Arbeiten des Baubetriebshofes zu erledigen. Die Anforderungsprofile und die darin genannten Einstellungskriterien resultieren aus den Stellenbeschreibungen für den jeweiligen Arbeitsplatz.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist das Anforderungsprofil für eine zu besetzende Stelle so zu formulieren, dass die Kriterien eine Bestenauslese für die konkret auszuübende Tätigkeit ermöglichen. Die Forderung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens eine Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr zu begründen, würde somit gegen geltendes Recht verstoßen und ist somit ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||