Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Die 2. Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige wird rückwirkend zum 01.03.2017 als Satzung beschlossen. Der Wortlaut ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage.
Sachverhalt:
Im Bereich der Stadt Sehnde werden zahlreiche Aufgaben durch ehrenamtlich tätige Personen wahrgenommen. Für einen Teil dieser Personen hat der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat der Stadt Sehnde in der Vergangenheit beschlossen das Engagement durch Zahlung einer monatlichen Aufwandentschädigung anzuerkennen (z.B. Feld- und Flurwarte, Büchereidienste, „Aktion „Rucksack“, etc.). Eine rechtliche Grundlage (Satzung) für die Zahlung dieser Beträge ist der Verwaltung in diesen Fällen jedoch bislang nicht an die Hand gegeben.
Da es bislang keine Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Aufwandentschädigung gibt, würden diese ehrenamtlich Tätigen grundsätzlich den geltenden tarifrechtlichen Vorschriften (TVöD) unterliegen. Dies bedeutet, dass aufgrund der geltenden Tarifautomatik nach § 12 TVöD, die Personen einer Vergütungsgruppe zugeordnet werden, die ihren Tätigkeitsmerkmalen entspricht. Dies ist auch nicht im Sinne der Beschäftigten, die teilweise noch in aktiven Beschäftigungsverhältnissen stehen, bzw. Rente oder ähnliche Versorgungsbezüge beziehen. Eine Vergütung wäre unter Umständen hierauf anzurechnen und hätte auch eventuell sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für die Personen, die nicht absehbar sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie in anderen Kommunen üblich, eine Satzungsregelung zu schaffen, um das Engagement rechtssicher durch Zahlung einer Aufwandsentschädigung zu würdigen. Mehrausgaben gegenüber den gemeldeten Haushaltsansätzen ergeben sich hieraus nicht.
Die Satzung zur Regelung von Aufwandentschädigungen und des Auslagen- und Verdienstausfalles für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige ist originär für die Rats- und Ausschussmitglieder gedacht. Allerdings ist durch den Zusatz der „sonstigen ehrenamtlich Tätigen“ bereits eine Öffnung für weitere Personenkreise vorgesehen. Man müsste daher nicht eine weitere Satzung schaffen, sondern könnte durch Einfügung eines neuen § 7 das notwendige Satzungsrecht schaffen.
Die Satzung sollte rückwirkend zum 01.03.2017 in Kraft gesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Bücherei in Ilten an eine neue Leitung übergeben wurde. Anlässlich dieser Übernahme sind die rechtlichen Probleme und der Handlungsbedarf deutlich geworden. Durch die Rückwirkung könnte das Engagement mit Beginn der Übernahme rechtlich sauber abgebildet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2. Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige
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