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Vorlage - 2017/0112  

 
 
Betreff: 2.Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2 Änderungssatzung Aufwandsentschädigung

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:
 

b)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:
 

c)      Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die 2. Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige wird rückwirkend zum 01.03.2017 als Satzung beschlossen.

Der Wortlaut ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Bereich der Stadt Sehnde werden zahlreiche Aufgaben durch ehrenamtlich tätige Personen wahrgenommen. Für einen Teil dieser Personen hat der Verwaltungsausschuss bzw. der Rat der Stadt Sehnde in der Vergangenheit beschlossen das Engagement durch Zahlung einer monatlichen Aufwandentschädigung anzuerkennen (z.B. Feld- und Flurwarte, Büchereidienste, „Aktion „Rucksack“, etc.). Eine rechtliche Grundlage (Satzung) für die Zahlung dieser Beträge ist der Verwaltung in diesen Fällen jedoch bislang nicht an die Hand gegeben.

 

Da es bislang keine Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Aufwandentschädigung gibt, würden diese ehrenamtlich Tätigen grundsätzlich den geltenden tarifrechtlichen Vorschriften (TVöD) unterliegen. Dies bedeutet, dass aufgrund der geltenden Tarifautomatik nach § 12 TVöD, die Personen einer Vergütungsgruppe zugeordnet werden, die ihren Tätigkeitsmerkmalen entspricht.
Dies würde für die Personen einen Vergütungsanspruch auslösen, der teilweise deutlich über den beschlossenen Aufwandsentschädigungen liegt.

Dies ist auch nicht im Sinne der Beschäftigten, die teilweise noch in aktiven Beschäftigungsverhältnissen stehen, bzw. Rente oder ähnliche Versorgungsbezüge beziehen. Eine Vergütung wäre unter Umständen hierauf anzurechnen und hätte auch eventuell sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für die Personen, die nicht absehbar sind.
 

Die Verwaltung schlägt daher vor, wie in anderen Kommunen üblich, eine Satzungsregelung zu schaffen, um das Engagement rechtssicher durch Zahlung einer Aufwandsentschädigung zu würdigen. Mehrausgaben gegenüber den gemeldeten Haushaltsansätzen ergeben sich hieraus nicht.

 

Die Satzung zur Regelung von Aufwandentschädigungen und des Auslagen- und Verdienstausfalles für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige ist originär für die Rats- und Ausschussmitglieder gedacht. Allerdings ist durch den Zusatz der „sonstigen ehrenamtlich Tätigen“ bereits eine Öffnung für weitere Personenkreise vorgesehen. Man müsste daher nicht eine weitere Satzung schaffen, sondern könnte durch Einfügung eines neuen § 7 das notwendige Satzungsrecht schaffen.

 

Die Satzung sollte rückwirkend zum 01.03.2017 in Kraft gesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Bücherei in Ilten an eine neue Leitung übergeben wurde.

Anlässlich dieser Übernahme sind die rechtlichen Probleme und der Handlungsbedarf deutlich geworden. Durch die Rückwirkung könnte das Engagement mit Beginn der Übernahme rechtlich sauber abgebildet werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

im Rahmen der gebildeten HH-Ansätze

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

2. Änderungssatzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung und des Auslagen- und Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich Tätige

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2 Änderungssatzung Aufwandsentschädigung (75 KB)