Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0119  

 
 
Betreff: Umsetzung des Tarifvertrags im Sozial- und Erziehungsdienst vom 1. Juli 2015
Hier: Einführung von stellvertretenden Leitungen in den städtischen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Berechnung Zeitanteile
Kostenkalkulation stellv. Leitungen

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Einführung von stellvertretenden Leitungen in den Kindertagesstätten mit einer Stundenerhöhung von zwei Stunden pro zweigruppiger und vier Stunden je viergruppiger Einrichtung zum 01.08.2017 umzusetzen.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Sommer 2015 wurde die Protokollerklärung Nr. 4 des Anhangs zu der Anlage C zum TVöD zu ständigen Vertreterinnen/Vertretern um einen neuen Satz 2 ergänzt.

„Danach soll je Kindertagesstätte eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden.

Von dieser Soll-Vorschrift, die ein gebundenes Ermessen enthält, kann nur aus nachvollziehbaren Gründen abgewichen werden. Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Die/Der einzelne Beschäftigte hat keinen Anspruch, als ständige Vertreterin/ ständiger Vertreter bestellt zu werden.“ (vgl. Hinweise der VKA zur Umsetzung der Tarifeinigung)

In Kindertagesstätten mit einer durchschnittlichen Belegung von mehr als 40 Kindern wirkt sich die Bestellung einer ständigen stellvertretenden Leitung auf die Eingruppierung aus.

Die Eingruppierung von Leiterinnen / Leitern von Kindertagesstätten sowie von deren ständigen Vertreterinnen / Vertretern erfolgt unter Beibehaltung der Eingruppierungsmerkmale wie folgt:

 

Durchschnittsbelegung Anzahl Plätze

Eingruppierung neu

Leiterin/Leiter

ständige Vertretung

unter 40

S 9

-

ab 40

S 13

S 9

ab 70

S 15

S 13

ab 100

S 16

S 15

ab 130

S 17

S 16

ab 180

S 18

S 17

In allen Kindertagesstätten der Stadt Sehnde gibt es aktuell eine Kita-Leitung sowie eine Abwesenheitsvertretung. Die derzeitigen Abwesenheitsvertretungen sind in der Regel Gruppenleitungen mit der Qualifikation Erzieherin. Lediglich in den eingruppigen Einrichtungen sind die jeweiligen Zweitkräfte die Abwesenheitsvertretung. Aufgrund dieser Konstellation und der damit auf diese Zweitkräfte entfallenen Aufgaben, wurde hier eine höhere Eingruppierung (S 4 anstatt S 3) bereits in der Vergangenheit umgesetzt. Alle übrigen Abwesenheitsvertretungen sind gemäß ihrer Tätigkeit als Gruppenleitung eingestuft. Keine Abwesenheitsvertretung verfügt über Leitungsstunden oder zusätzliche Verfügungszeiten. In den 14 Einrichtungen der Stadt Sehnde ist in einer Einrichtung, der größten Einrichtung, Kita Ladeholz eine stellvertretende Leitung bestellt. Diese verfügt über Leitungsstunden und übernimmt ständig Leitungsaufgaben in Absprache mit der Kita-Leitung.

Nach dem KiTaG ist die Leitung einer Kindertagesstätte für jede Gruppe mindestens fünf Stunden wöchentlich von der Arbeit in der Gruppe freizustellen. Umfasst eine Kindertagesstätte mindestens vier Gruppen, von denen mindestens eine Gruppe ganztags betreut wird, so erhöht sich die Freistellung um weitere zehn Stunden wöchentlich, jedoch höchstens bis zur Höhe der tariflichen Arbeitszeit. Nur diese Stunden sind auch finanzhilfefähig. Lediglich für Ganztagsgruppen können die Leitungsfreistellungsstunden bis auf 10 Stunden finanzhilferelevant erhöht werden.

Da die Eingruppierung im TVöD nach Tätigkeitsmerkmalen erfolgt, müssen entsprechende Leitungstätigkeiten vorliegen. Aufgrund der im KiTaG festgelegten Höhe der finanzhilferelevanten Leitungsfreistellungsstunden zeigt sich in der Praxis jedoch, dass die Abwesenheitsvertretungen über keine Leitungsfreistellungsstunden oder zusätzliche Verfügungszeiten zur Erledigung von Leitungsaufgaben verfügen und diese somit faktisch nicht leisten können.

Dies würde bedeuten, wenn lediglich die Einführung von stellvertretenden Leitungen durch eine Höhergruppierung umgesetzt wird, erhalten diese Kräfte ein höheres Entgelt ohne tatsächlich Stunden und damit Zeit zu haben, Tätigkeiten dieser höheren Eingruppierung ausführen zu können.

 

Es empfiehlt sich daher, die Einführung von ständigen stellvertretenden Leitungen mit einer Stundenerhöhung umzusetzen, da so den stellvertretenden Leitungen entsprechend ihrer Eingruppierung auch die Zeit eingeräumt wird, ständig Leitungstätigkeiten zu übernehmen und den zwingend erforderlichen Austausch zwischen Leitung und stellvertretende Leitung zu gewährleisten.

Hierzu wurde zunächst festgelegt, wie hoch diese Zeitanteile sein sollen. Um hier einen verlässlichen Wert zu ermitteln, wurden anhand der Stellenbeschreibungen für die Kitaleitungen (prozentuale) Zeitanteile festgelegt.

Parallel wurde anhand der Stellenbeschreibungen festgelegt, welche Tätigkeiten teilweise oder ganz ständig an stellvertretende Leitungen abgegeben werden können und welche definitiv bei der Leitung verbleiben müssen. Auch diese Anteile wurden mit Prozentzahlen hinterlegt.

Die Berechnungen wurden für alle 2-gruppigen Einrichtungen und für alle 4-gruppigen Einrichtungen erstellt. Kleine Einrichtungen (Wehmingen und Müllingen) sind von der Neuregelung im Tarifvertrag nicht betroffen und in den größeren Einrichtungen (Höver und Ladeholz) gibt es bereits eine stellvertretende Leitung (Ladeholz) bzw. wird aufgrund von strukturellen Veränderungen zum 01.08.2017 eine stellvertretende Leitung eingeführt (Höver), so dass diese Kitas vernachlässigt werden konnten.

Die Berechnungen der Zeitanteile für alle Leitungstätigkeiten aus der Stellenbeschreibung für beiden Einrichtungstypen finden sich im Anhang.

 

Die Ergebnisse sehen wie folgt aus. So können in die beiden 4-gruppigen Einrichtungen insgesamt maximal neun Stunden Leitungstätigkeit von stellvertretenden Leitungen übernommen werden. In den 2-gruppigen Einrichten sind dies drei Stunden.

 

Um die Einführung von stellvertretenden Leitungen in den Kitas möglichst ressourcenschonend umzusetzen, wird vorgeschlagen, in den 2-gruppigen sowie den 2,5-gruppigen Einrichtungen (Hort Ilten) die Umsetzung des Tarifvertrages durch eine Stundenaufstockung um zwei Stunden umzusetzen und so den zukünftigen stellvertretenden Leitungen auch tatsächlich Aufgaben übertragen zu können, die ihrer Eingruppierung entsprechen. In den beiden 4-gruppigen Einrichtungen sollen die stellvertretenden Leitungen vier zusätzliche Leitungsstunden erhalten.

 

Mit dieser Umsetzungsvariante könnte ein großer Beitrag zur Verbesserung der Qualität in den Kitas geleistet werden. So würde die Führungsarbeit der Leitung deutlich gestärkt werden und es könnte  mehr Zeit in konzeptionelle Erarbeitungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in den Kitas investiert werden. Insbesondere diese beiden Aspekte haben in den letzten Jahren an immer größerer Bedeutung gewonnen, da die Betreuungszeiten immer mehr ausgeweitet werden und somit die Ansprüche der Eltern an die Arbeit in den Kitas zunehmen. Aber auch die Teams werden größer, so dass die Führungsarbeit angestiegen ist. Ein Faktor, der eine wichtigen Einfluss auf die MitarbeiterInnenzufriedenheit nimmt und daher insbesondere beim derzeitigen Fachkräftemangel im sozialen und pädagogischen Bereich nicht vernachlässigt werden darf.

 

Die Umsetzung soll zum 01.08.2017 und damit zum Start des neuen Kitajahres erfolgen.

Eine Übersicht der entstehenden Mehraufwendungen im Personalbereich findet sich in den Anlagen. Insgesamt bedeutet diese Umsetzungsvariante jährliche Mehraufwendungen in Höhe von ca. 53.300,00 Euro. In der Anlage ist ebenfalls dargestellt, welche Mehraufwendungen die Einführung von stellvertretenden Leitungen ohne Stundenaufstockung kosten würde, hier wären es ca. 22.300,00 Euro. (Hinweis: Diese Kalkulationen sind Hochrechnungen, die ohne Berücksichtigung der jeweiligen Eingruppierung der derzeitigen Abwesenheitsvertretungen erfolgt sind, da diese Stellen durch ein Auswahlverfahren besetzt werden, kann noch keine genaue Prognose über die Erfahrungsstufen getroffen werden.)

Anteilig für das laufende Haushaltsjahr fallen Mehraufwendungen im Bereich der Personalkosten in Höhe von ca. 22.200,00 € an. Es ist davon auszugehen, dass diese im laufenden Haushalt gedeckt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen im Teilhaushalt 6 durch Rückzahlungen der freien Träger im Rahmen der Defizitverträge Mittel zur Verfügung. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Anteilig 2017: 22.200,00 €

2018: 53.300,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Berechnung der Zeitanteile für stellvertretende Leitungen

Kostenkalkulation

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Berechnung Zeitanteile (92 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kostenkalkulation stellv. Leitungen (71 KB)