Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0120  

 
 
Betreff: Verlängerung des Betriebsführungsvertrages mit der Krippe Bonhoeffer Arche
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.05.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Kündigungsfrist im Betriebsführungsvertrag mit dem Ev.-luth. Kirchengemeinde Sehnde für die Krippe Bonhoeffer Arche in Sehnde auf ein Jahr zum Ende eines Kindertagesstättenjahres vertraglich festzulegen.

 

 


Sachverhalt:

Der Betriebsführungsvertrag mit dem Ev.-luth. Kirchengemeinde Sehnde für die Krippe Bonhoeffer Arche in Sehnde wurde zum 01.08.2013 befristet bis zum 31.07.2018 geschlossen.

 

Die übrigen Betriebsführungsverträge für die Einrichtungen in der Stadt Sehnde in Trägerschaft des Ev.-luth. Kirchenkreises Burgdorfer Land (Kita Huckmuck in Rethmar und Krippe am Pfarrgarten in Ilten) enthalten zwar eine befristete Laufzeit (Krippe am Pfarrgarten 10 Jahre ab Inbetriebnahme und Kita Huckmuck 25 Jahre ab Inbetriebnahme), verlängern sich jedoch nach Ablauf dieser automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Kitajahres (31.07.) kündigt.

 

Bei der derzeitigen Versorgungsquote von weniger als 60% in der U3-Betreuung für das kommende Kitajahr 2017/2018 kann in keinem Fall auf die Krippengruppe der Bonhoeffer Arche mit 15 Betreuungsplätzen verzichtet werden.

 

Es empfiehlt sich daher, die Befristung des Betriebsführungsvertrages bis zum 31.07.2018 aufzuheben und analog zu den anderen Betriebsführungsverträgen eine Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende eines Kitajahres (31.7.) festzulegen. Es wird ein Nachtrag zum bestehenden Betriebsführungsvertrag mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf und der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sehnde geschlossen. 

Auf diesem Weg könnten auch die bisher analog zum Betriebsführungsvertrag befristeten Arbeitsverträge mit den MitarbeiterInnen entfristet werden und somit in Zeiten des Fachkräftemangels die pädagogischen MitarbeiterInnen dauerhaft für die Einrichtung gewonnen werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: