Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, ein Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 2. Halbjahr 2016 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Nach dem Haushaltsplan 2016 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 131.800 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Ergebnis kann auf diese Entnahme verzichtet werden, da ein Überschuss von voraussichtlich 132.800 € erwirtschaftet werden konnte, der wiederum der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen ist. Der Bestand dieser Rücklage steigt somit zum 31.12.2016 auf nun voraussichtlich rd. 775.000 €.
Hauptgrund für diese erhebliche Verbesserung von 264.600 € sind die gestiegenen Abwassermengen um ca. 6 %, was zu Mehrerträgen von ca. 216.000 € führt. Eine solche Steigerung um mehr als 58.500 cbm Abwasser war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 nicht absehbar. Hinzu kommen Minderaufwendungen bei den Zinszahlungen und weitere verschiedene Minderaufwendungen und Mehrerträge. Die einzelnen Ansätze und Ergebnisse sind in der anliegenden Ergebnis- und Finanzrechnung aufgeführt und erläutert. Detaillierte Ausführungen zu den Einzelpositionen werden im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.
Im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurden die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung zum 01.01.2017 von 3,70 €/cbm auf 3,55 €/cbm reduziert. Dabei wurde davon ausgegangen, dass ab 2019 wieder eine Gebührenerhöhung erforderlich wird. Nach dem nun vorliegenden vorläufigen Ergebnis für das Haushaltsjahr 2016 und dem damit verbundenen Bestand der Gebührenausgleichsrücklage, kann davon ausgegangen werden, dass die absehbare Gebührenanpassung um ein Jahr verschoben werden kann.
Dieses Ergebnis beruht, wie bereits erläutert, teilweise noch auf vorläufigen Zahlen und insbesondere vorbehaltlich Jahresabschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft. Von daher kann es noch zu Abweichungen und Änderungen im Jahresergebnis kommen.
Anlage/n:- Ergebnisrechnung 2016 - Finanzrechnung 2016 - Erläuterungen zum Zwischenbericht
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