Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0135  

 
 
Betreff: Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung der Bebauungsplans "Ortskern Neu II" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.06.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.06.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
332-4 Ortskern Neu II_Veränderungssperre

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG jeweils in der zuletzt geltenden Fassung beschließt der Rat der Stadt die in der Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332Ortskern Neu II“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans 332Ortskern Neu II“ ist es erforderlich eine  Veränderungssperre zu erlassen. Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.

 

Begründung:

Im Bereich des Marktplatzes sind Vergnügungsstätten mit der Aufstellung des Bebauungsplans ausgeschlossen worden. Es sollte die Einrichtung von Vergnügungsstätten (u. a. von Spielhallen) im zentralen Bereich um den Marktplatz, ausgeschlossen werden, damit die zentrale Versorgungsfunktion nicht beeinträchtigt wird.

An der Peiner Straße im Einfahrtsbereich zur Mittelstraße hat sich eine in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Einzelhandelsgeschäfts eine Vergnügungsstätte (Spielhalle) angesiedelt. Es besteht weiteres Interesse Vergnügungsstätten im Bereich der Mittelstraße auf Kosten des Einzelhandels anzusiedeln. Die Mittelstraße ist die Haupteinkaufstraße in Sehnde. In dieser exponierten Lage besteht ein hoher Anspruch an die städtebauliche Ausprägung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung. In den letzten Jahrzenten ist die Bedeutung der Mittelstraße für die Versorgung der Bevölkerung zurückgegangen.

 

Mit der Neufassung des Baugesetzbuches vom September 2013 ist unter § 9 Inhalt eines Bebauungsplans mit Absatz 2b und Ziffer 2 die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten neugeregelt worden. Danach kann die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden, um eine Beeinträchtigung der vorhandenen Nutzung zu verhindern, insbesondere bei einer städtebaulich nachteiligen Häufung von Vergnügungsstätten bzw. bestimmte Arten von Vergnügungsstätten. Der Rat der Stadt Sehnde hat daher in seiner Sitzung am 19.12.2013 einen Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 „Ortskern Neu II“ gefasst, um einen weiteren Rückgang und eine Verdrängung des Einzelhandels durch Vergnügungsstätten zu vermeiden. Vergnügungsstätten sollen im Bereich der Mittelstraße zwischen Peiner Straße und Straße des Großen Freien neu geregelt werden und bestimmte Arten ausgeschlossen werden.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist am 2. Januar 2014 öffentlich bekanntgemacht worden. Die Öffentlichkeit hatte in der Zeit vom 6.01.2014 bis einschließlich 31.01.2014 die Möglichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke zu erörtern. Damit sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre gegeben.

Eingegangene Bauanträge bzw. Bauvoranfragen zur Nachnutzung von Gebäuden als Spielhallen oder Wettbüros in 2016 sind zurückgestellt worden. Vor Ablauf der Zurückstellungen ist eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Planung zu sichern. Die Zeit der Zurückstellung ist auf die Dauer der Veränderungssperre anzurechnen. Der Bescheid zur Zurückstellung der Region Hannover ist vom 29. September 2016. Damit endet die Frist der Zurückstellung am 28. September 2017. Die Veränderungssperre endet am 28. September 2018, wenn keine Verlängerung beschlossen wird.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

3.000,00 €

500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

3.000,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 332Ortskern Neu II“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 332-4 Ortskern Neu II_Veränderungssperre (203 KB)