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Vorlage - 2016/0036-1  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2016/0036
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
14.06.2017 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)   Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 216.473,67 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
  4. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 85.510,92 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG durchgeführt und mit der Beschlussvorlage 2016/0036 behandelt. Die Beschlussfassung des Jahresabschlusses, die Feststellung des Ergebnisses sowie die Entlastung des Bürgermeisters konnte allerdings nicht erfolgen, da der Bereich der technischen Prüfung gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wahrgenommen wird. Am 3.5.2017 wurde die technische Prüfung abgeschlossen. Somit kann nun die Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgen.

 

Die Ergebnisse der technischen Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 4.5.2017 in der Vorlage Nr. BV/2017/0148 dargestellt. Dieser Prüfungsbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015.

 

 

Feststellung des Jahresabschlusses:

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit den Schlussberichten der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde (s. BV 2016/0036) und der Region Hannover (s. BV 2017/148) sowie den Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover haben gravierende Fehler und Mängel nicht festgestellt. Gegen die Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2016/0036   Kenntnisnahme über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2016/0036-1   Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters   FD Finanzen   Beschlussvorlage