Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0156  

 
 
Betreff: Teilnahme der Stadt Sehnde an dem Projekt "Schulverweigerung - Die 2. Chance" hier: Antrag der Gruppe SPD - B'90/Die Grünen vom 11.05.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
13.06.2017 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Antrag der Gruppe SPD-B'90/Die Grünen vom 11.05.2017
2. Informationsbroschüre "Schulverweigerung - Die 2. Chance"

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt, den Beschluss zu c) und d) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) und d) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Teilnahme an dem Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“.

d) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektaufnahme bei der Region Hannover zu beantragen und nach erfolgreicher Bewilligung einen Standort in Sehnde aufzubauen.

 


Sachverhalt:

1) Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“

 

Mit Schreiben vom 11.05.2017 beantragte die Gruppe SPD - B‘90/Die Grünen eine Teilnahme an dem von der Region Hannover initiierten Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ (Anlage 1).

 

Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Schule aktiv oder passiv verweigern und damit den Erwerb ihres Schulabschlusses massiv gefährden. Ziel des Programms ist es, die Betroffenen in das Schulsystem zurückzuführen und dadurch die Zahl der Jugendlichen, welche die Schule ohne Abschluss verlassen, zu senken. Folglich erhöhen sich ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz und die langfristigen Auswirkungen wie Arbeitslosigkeit und Armut werden gemindert.

 

Um die schulverweigernde Haltung zu verändern, benötigen die Schülerinnen und Schüler individuell zugeschnittene Hilfeleistungen und eine langfristige, vertrauensvolle Begleitung. Hierzu werden sog. Koordinierungsstellen in den Kommunen eingerichtet, die von zwei Sozialpädagogen der Region Hannover besetzt werden. Mithilfe verschiedener Instrumentarien versuchen sie dem schulverweigernden Verhalten entgegenzuwirken. Dabei steht insbesondere die Netzwerkarbeit mit dem betroffenen Schüler, den Eltern, der Jugendhilfe und weiteren Partnern im Vordergrund. Nur so kann das mehrdimensionale Problem der Schulverweigerung angegangen werden.

 

Nachfolgend werden die verschiedenen Instrumente aufgeführt:

 

a)       Individuelle Einzelbetreuung

Die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben, beim Lernen oder bei der Klärung schulischer bzw. familiärer Konflikte.

 

b)       Sozialpädagogische Gruppenarbeit

Im Rahmen der Gruppenarbeit werden den Schülerinnen und Schülern Alltags-, Sozial- und Schulkompetenzen vermittelt. Einmal wöchentlich treffen sich die Teilnehmer nach der Schule und führen verschiedene Freizeitaktivitäten durch (z.B. gemeinsames Kochen, Hausaufgabenerledigung). Insbesondere die sozialen Fähigkeiten wie das Vermitteln von Regeln oder das Klären von Konflikten werden hier intensiviert und bilden die Grundlage für eine Reintegration in den Schulalltag.

 

c)       Elternarbeit

Die Sozialpädagogen unterstützen die Eltern in persönlichen Notlagen und begleiten sie bei Bedarf zu den Terminen in der Schule oder vermitteln Hilfsangebote.

 

d)       Netzwerkarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen

Die Sozialpädagogen tauschen sich regelmäßig mit den jeweiligen Klassenlehrkräften über die Noten des Schülers und den Schwierigkeiten im Schulalltag aus. Zudem nehmen sie an örtlichen Arbeitskreisen teil und fördern damit die Netzwerkarbeit zwischen der Schule und der Jugendhilfe. Darüber hinaus bieten sie den Lehrkräften Beratungsgespräche und jährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltungen zu pädagogischen Themen an.

 

Für die Umsetzung des Projekts hat die Region Hannover ein eigenes Jugendhilfekonzept entwickelt. Jeweils zwei feste Mitarbeiter pro Standort (in der Regel Sozialpädagogen) betreuen die Jugendlichen vor Ort. Pro Standort stehen max. 10 Plätze zur Verfügung. Für eine Aufnahme müssen die Schülerinnen und Schüler

  • mindestens 12 Jahre alt sein,
  • auf eine allgemeinbildende Regelschule / Förderschule gehen, mit der die Region Hannover vorab eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat
  • noch über keinen Hauptschulabschluss verfügen,
  • schulverweigerndes Verhalten zeigen und damit ihre Versetzung bzw. ihren Schulabschluss gefährden.

 

Bevor ein Schüler an dem Projekt teilnimmt, sind bestimmte Verfahrensschritte zu durchlaufen. Die Lehrkraft schlägt zunächst einen Schüler vor, der die o.g. Voraussetzungen erfüllt und aufgrund seines schulverweigernden Verhaltens seinen Schulabschluss gefährdet. Die Sozialpädagogen nehmen Kontakt mit der Familie auf. Nach Einverständnis der Eltern und des Schülers erhält dieser eine 6 bis 8 – wöchige Probezeit. Im Anschluss daran entscheiden die Beteiligten über eine verbindliche Teilnahme an dem Projekt. Der Betreuungszeitraum erstreckt sich auf mindestens 6 Monaten und kann bis zu einem Jahr andauern.

 

Mithilfe des Programms konnten in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt werden. Nach Angaben der Region Hannover wurden zwischen 2006 und 2015 insgesamt 248 Schülerinnen und Schüler an den Standorten Barsinghausen, Neustadt, Ronnenberg, Uetze und Seelze betreut. Bei rund 3 von 4 Schülern hat sich die schulische Situation durch die Teilnahme an dem Projekt deutlich verbessert.

 

Das Projekt wird von der Region Hannover finanziert. Die Kommune stellt lediglich Büroräume für zwei Sozialpädagogen und einen Aufenthaltsraum für Gruppenarbeiten zur Verfügung. Durch Anmietung von externen Räumen könnten der Stadt finanzielle Aufwendungen entstehen.

 

 

2) Aufnahme der Stadt Sehnde in das Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“

 

Die Schulverweigerung ist auch an den Schulen der Stadt Sehnde ein zunehmendes Problem. Allein zwischen 2014 und 2017 gab es insgesamt 106 Anzeigen (Stand: Mai 2017). Davon sind knapp 40 % sog. „Wiederholungstäter“, d.h. gegen sie wurden mindestens zwei oder mehr Verfahren eröffnet. Bezogen auf die KGS wurden im gleichen Zeitraum 25 Anzeigen gestellt.

 

Die Lehrer sind oft machtlos oder es fehlt ihnen die Zeit, sich um den betroffenen Schüler intensiv zu kümmern und auf deren Probleme und Bedürfnisse einzugehen. Auch für die Sozialarbeiter vor Ort ist es aufgrund der hohen Schülerzahl und der zeitlichen Begrenzung schwer, sich konsequent auf einen Fall zu konzentrieren. Hier knüpft das Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ an. Im Rahmen einer individuellen Einzelbetreuung erhalten die Jugendlichen verschiedene Hilfestellungen, die von der Schule allein nicht geleistet werden können.

 

Die Lehrkräfte und Sozialpädagogen der KGS äußerten sich daher sehr positiv zu diesem Projekt und sehen große Chancen, mithilfe der o.g. Instrumente der Schulverweigerung entgegenzuwirken. Sie würden die Bestrebungen für eine  Aufnahme in das Projekt in jedem Fall unterstützen.

 

Über eine Projektaufnahme und den Aufbau eines Standortes in Sehnde entscheidet die Region Hannover im Einvernehmen mit ihren politischen Gremien.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

1. Antrag der Gruppe SPD – B‘90/Die Grünen vom 11.05.2017

2. Informationsbroschüre „Schulverweigerung – Die 2. Chance“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 1. Antrag der Gruppe SPD-B'90/Die Grünen vom 11.05.2017 (616 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 2. Informationsbroschüre "Schulverweigerung - Die 2. Chance" (803 KB)