Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0200  

 
 
Betreff: Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze (OD) an der B 443 – Lehrter Straße –
in Sehnde an den Kreisverkehr Billerbachstraße
Hier : Weiterführung der Städtebaulichen Entwicklung auf der Westseite
der B443 im Bebauungsplan Nr. 352 "Maschwiese Süd"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
10.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde zurückgestellt   
04.12.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1Neu (2)
OD B443 ALK

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für  Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss

            zu c)

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt  die Verlegung der OD an der B 443 – Lehrter  

           Straße- von der Station 359 auf Station 970

            gemäß der Beschlussvorlage Nr. 2017/0200

 


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde beabsichtigt in nördlicher Richtung auf der Westseite der B 443 im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 352 „Maschwiese Süd“ die bebaute Ortslage mit Wohnbebauungen zu erweitern. (siehe Anlage 1)

 

Die genannte Maßnahme soll  innerhalb der geschlossenen Ortslage umgesetzt werden. Durch die jetzt geplante städtebauliche Entwicklung im Bebauungsplan 352 wird ein beidseitiger Verknüpfungsbereich zur Bundesstraße entlang der Lehrter Straße entstehen.

Um hier auch straßenrechtlich eine entsprechende Anpassung zu erreichen, soll

die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze bei der Region Hannover  beantragt werden.  Durch die derzeitige Lage der OD würde die Bebauung außerhalb der OD liegen und damit den Regelungen des § 9 Fernstraßengesetz (FStrG) zur B 443 (Bauverbotszone) zuwiderlaufen. Durch die o.g. Entwicklung wäre die Festsetzung der OD vom heutigen Standort auf den Standort am Kreisverkehr Billerbachstraße in straßenrechtlicher Hinsicht gerechtfertigt und erforderlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

B-Plan Nr. 352

ALK-Auszug , mit Lage der OD (Alt + geplant)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1Neu (2) (1134 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich OD B443 ALK (797 KB)