Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, ein Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 1. Halbjahr 2017 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Nach dem Haushaltsplan 2017 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 352.500 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Zwischenergebnis kann diese Entnahme um 86.500 € auf 266.000 € verringert werden. Der Bestand dieser Rücklage beträgt somit zum 31.12.2017 nun voraussichtlich rd. 316.000 €.
Die Hauptgründe für diese Verbesserung sind im Wesentlichen auf die Senkung der Kapitalkosten infolge Folge von Zinsanpassungen sowie der Verringerung der Personalaufwendungen aufgrund von Langzeiterkrankungen von Beschäftigten der Stadtwerke Sehnde GmbH zurückzuführen.
Die einzelnen Ansätze und Ergebnisse sind in der anliegenden Ergebnis- und Finanzrechnung aufgeführt und erläutert. Detaillierte Ausführungen zu den Einzelpositionen werden im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.
Dieses Zwischenergebnis beruht, wie bereits erläutert, überwiegend noch auf vorläufigen Zahlen. Von daher kann und wird es noch zu Abweichungen und Änderungen im Jahresergebnis kommen.
Anlage/n:- Ergebnisrechnung 1. Halbjahr 2017 - Finanzrechnung 1. Halbjahr 2017 - Erläuterungen zum Zwischenbericht 1. Halbjahr 2017
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