Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0221  

 
 
Betreff: Maßnahmen Mittelstraße 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Bürgermeisterbüro,Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Entscheidung
10.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Entscheidung
24.10.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a. Der Ortsrat Sehnde beschließt den Beschluss zu b) zu fassen

b. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt beschließt: 

Dem Vorschlag des Arbeitskreises Ortszentrum, die jährlich im Haushalt veranschlagten 10.000 € für Investitionen im Ortszentrum für einen Wasserlauf in der Mittelstraße zu verwenden wird nicht gefolgt.

 

 


Sachverhalt:

Das Profil „die Mittelstraße als liebenswerte, charmante Einkaufsstraße mit kleinstädtischer Lebensqualität“ soll durch laufende Maßnahmen zur Stärkung des Ortszentrums der Stadt Sehnde erhalten und erreicht werden. Für diese Maßnahmen wurden Mittel i.H.v. jährlich 10.000€ zweckgebunden im Haushaltsplan (erstmals 2015) eingestellt.

 

Projekte und Änderungen werden regelmäßig im Arbeitskreis Ortszentrum diskutiert und dann der Politik als Beschlussvorlage vorgelegt. Bisherige Maßnahmen waren:

  • die Änderung der verkehrsbehördlichen Einordnung
  • das Beseitigen der Pflanzringe, das Aufstellen von Sitzelementen (Bänke, Teddybär und Blume) und das Anbringen von Mülleimern
  • die Aufpflasterung im Einfahrtsbereich zur Verkehrsberuhigung

Vorrangiges Ziel ist es die Aufenthaltsqualität in der Mittelstraße zu steigern.

 

Als Maßnahmen für die Mittelverwendung 2017 wurden die Beschaffung und der Aufbau  stationärer Spiel- & Sitzgelegenheiten und der Bau eines Wasserlaufes im Arbeitskreis diskutiert.

 

Der Arbeitskreis hat daraufhin in seiner Sitzung am 25.4.2017 die Mittelverwendung für einen Wasserlauf im Seitenbereich der Mittelstraße, Höhe des Grundstückes Mittelstraße 11 (Volksbank eG) beschlossen.

 

C:\Users\raul\Desktop\Mittelstraße Höhe Voba.jpgBild der Fläche

 

Das Angebot mit fließendem Wasser zu spielen ist attraktiv, bedeutet aber im öffentlichen Raum auch besondere Anforderungen auf die zu achten ist. Neben dem notwendigen Gefälle für den steten Fluss des Wassers werden ein Druckwasseranschluss, eine Rückflusssperre und ein Anschluss ans Abwassersystem benötigt. Bei Installation eines geschlossenen Wasserkreislaufes mit Wassertank ist neben der Pumpe auch ein Filtersystem notwendig.

 

Um die Gefahren und mögliche Regressansprüche abzuklären muss ein solches Projekt vor Umsetzung der Unfallversicherung und dem Gesundheitsamt vorgestellt werden. Alle zu verbauenden Pumpen und Filter müssen den hygienischen Anforderungen entsprechen und um eine Keimbildung zu verhindern ist der Einbau einer Zeitschaltung für die regelmäßige Durchspülung mit Wasser sinnvoll.

 

Die Gewährleistung von Kontrollen und die Wartung müssen geklärt werden. Außerdem ist jahreszeitlich zu bedenken, dass die Anlage im Winter zur Sicherung still gestellt werden muss und bei Wiederinbetriebnahme eine komplette Wartung notwendig ist.

 

Die Realisierung eines Wasserlaufes wird mit dem Gesamtansatz in Höhe von 10.000€ für die Maßnahmen im Ortszentrum nicht möglich sein. Die Mittel müssten überplanmäßig aufgestockt und um laufende Folgekosten ergänzt werden.

 

Erfahrungen mit dem Brunnen im Ortsteil Sehnde, Peiner Straße/Zuckerfabriksweg, und mit dem Wassertisch im Ortsteil Höver, Am Schulhof, zeigen, dass die Unterhaltung und die Folgekosten beim Umgang mit Wasser im öffentlichen Raum erheblich sind. Sowohl geschlossene als auch offene Wasserspiele müssen regelmäßig gewartet und gereinigt werden. Hygienevorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Haftungen und mögliche Vandalismusschäden müssen beachtet und bedacht werden.

 

Vor dem Hintergrund des erheblichen Mehraufwandes für Beschaffung und Bau und der zu erwartenden Folgekosten empfiehlt die Verwaltung dem Vorschlag des Arbeitskreises nicht zu folgen. 

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n: