Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde soll am westlichen Rand von Rethmar eine Siedlungserweiterung mit Wohngebieten erfolgen. Im Raumordnungsprogramm 2016 (RROP 2016) der Region Hannover ist Rethmar neben Ilten als ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion „Wohnen“ neu eingestuft. Ausschlaggebend hierfür sind die Grundschule, die Nahversorgung und die nahe Anbindung ans S-Bahnnetz in Sehnde (3 km) über die Buslinie 370. Um die vorhandene Infrastruktur in Rethmar zu stärken soll eine Siedlungserweiterung in Westen von Rethmar mit insgesamt ca. 150 Wohneinheiten erfolgen. Die Siedlungserweiterung am Westrand von Rethmar erstreckt sich von der B65 im Norden bis zur Siedlungserweiterung Rethmar Süd mit den Baugebieten „Schäferei“, „Kleiner Halbenacker“ und „Gänsekamp“ als Abschnitt im Südwesten.
Das Baugebiet, Bebauungsplan Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ ist der mittlere Bauabschnitt. Es werden ca. 4 ha überplant.
Die Flächen des „Kleinen Backhausfeld“ werden landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. An der südlichen Grenze des Geltungsbereichs verläuft der Graben „Donau“. Entlang des Grabens stehen vereinzelte Bäume und Sträucher. Ein Teil des Grabes im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit den Bäumen und Sträuchern ist als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit den Geltungsbereichen aller drei Bebauungs-pläne/Bauabschnitte - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ - Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“
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