Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde soll am westlichen Rand von Rethmar eine Siedlungserweiterung mit Wohngebieten erfolgen. Im Raumordnungsprogramm 2016 (RROP 2016) der Region Hannover ist Rethmar neben Ilten als ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion „Wohnen“ neu eingestuft. Ausschlaggebend hierfür sind die Grundschule, die Nahversorgung und die nahe Anbindung ans S-Bahnnetz in Sehnde (3 km) über die Buslinie 370. Um die vorhandene Infrastruktur in Rethmar zu stärken soll eine Siedlungserweiterung in Westen von Rethmar mit insgesamt ca. 150 Wohneinheiten erfolgen. Die Siedlungserweiterung am Westrand von Rethmar erstreckt sich von der B65 im Norden bis zur Siedlungserweiterung Rethmar Süd mit den Baugebieten „Schäferei“, „Kleiner Halbenacker“ und „Gänsekamp“ als Abschnitt im Südwesten. Das Baugebiet, Bebauungsplan Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ ist der nördlichste Bauabschnitt und grenzt im Osten an die Bebauung der Straße „Backhausfeld. Es werden etwa 8 ha überplant.
Etwa 40% der Flächen des „Großen Backhausfeld“ werden landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und etwa 60% wurden vom ehemaligen Bundessortenamt bewirtschaftet. Davon ist eine Fläche von ca. 12.700 m² mit Gebäuden bebaut. Ein Gebäude wird zurzeit als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber genutzt.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit den Geltungsbereichen aller drei Bebauungs-pläne/Bauabschnitte - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ - Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“
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