Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0232  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die technische Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde
Bericht der Region Hannover vom 13.07.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Entscheidung
24.10.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfbericht2016

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden Beschluss:

-Der Schlussbericht der Region Hannover über die technische Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesem Bericht wird gemäß den § 129 Abs. 1 S. 2  NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung übergibt den o.g. Bericht einschließlich der von ihr verfassten Stellungnahme zur Kenntnisnahme.

 

Die technische Prüfung ist abgeschlossen.

 

Der Bericht gem. §§ 155 ff. NKomVG liegt vor und ist dieser Drucksache beigefügt.

 

Die Verwaltung gibt gemäß der Aufforderung der Region zu den mit Prüfungsbemerkung (PB) versehenen Textziffern(TZ) folgende Stellungnahme ab:

 

Tief– und Straßenbau:

 

 

PB zu TZ 15 Ingenieurleistungen :

Wie in der PB richtig dargestellt, konnte aufgrund der Dringlichkeit kein weiteres Angebot eingeholt werden, bzw. durch die Fristsetzung bei der Antragstellung in Ansatz gebracht werden. Nach Prüfung des Angebotes, wurde dieses als wirtschaftlich bewertet und der Auftrag ausgelöst.

Seit 2016 wird im Hause jetzt wie folgt verfahren:

Bei der Ausschreibung für Ingenieurleistungen werden mindestens drei Angebote von bei der Stadt Sehnde gelisteten Büros angefordert. Diese geschieht gemäß der Vorlage für Angebote von Ingenieurleistung, basierend auf der geschätzten Auftragssumme. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau :

 

PB zu TZ  18:

Eine umfangreiche Sanierung des Obergeschosses war bereits Zug um Zug über mehrere Jahre geplant. Nach dem Brand wurde die Gelegenheit genutzt, die Sanierung vorwegzunehmen.

Der Versicherer hat durch einen Gutachter die Schadenssumme ermitteln lassen. Hierin waren die Wiederherstellungskosten der in Mitleidenschaft gezogenen Bauteile enthalten. Die durch den Verwaltungsvorstand anerkannte Versicherungssumme wurde als pauschale der Stadt zur Auszahlung gebracht. Die Sanierung hat insgesamt einen höheren Standard für das Obergeschoss erbracht. So wurde statt der Holzvertäfelung eine wirksame Schallschutzdecke in den Klassenräumen verbaut. Auch wurde der Nadelfilz gegen hochwertiges und pflegeleichtes Kugelgarn getauscht. In so einem Fall lässt sich nicht zwischen Versicherungsleistung und Modernisierung trennen, da die Versicherungsleistung nicht zur Ausführung gekommen ist.

 

PB zu TZ 22:

Die Vergabeordnung schreibt eine technische Prüfung ab einer Wertgrenze von 25.000€ netto vor. Diese Wertgrenze wurde mit rund 22.000€ netto unterschritten.

 

PB zu TZ 23:

Die Firma hat im Rahmen des Brandschutzkonzeptes weitere Aufträge außerhalb des ursprünglichen Auftrags erhalten, diese jedoch unter einem Auftrag abgerechnet. Da diese Zusatzaufträge ebenfalls für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erforderlich waren, wurde durch den SB auf eine Trennung verzichtet. In zukünftigen Fällen wird dies nicht mehr geschehen. Die Stundenlohnarbeiten sind zum Teil durch erst während der Ausführung ersichtliche Umstände begründet, die zusätzliche Arbeiten außerhalb des Angebotes notwendig machten. Zum anderen Teil hat die Fa. als während der Ferien „schnell greifbare“ Truppe Schutz und Sicherungsmaßnahmen am und im Gebäude durchgeführt. Für die Stadt Sehnde ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

 

PB zu TZ 24:

Das Angebot für die Investivmaßnahme wurde zur Prüfung vorgelegt. Die angesprochene Auftragserweiterung stellt einen separaten Auftrag auf Basis des Haupt-Angebotes dar. Mit einer Auftragssumme von rund 2.800€ brutto besteht auch hier keine Vorlagepflicht. Die Abweichungen von Angebot und ausgeführten Leistungen des Hauptangebots sind durch in der Planungsphase nicht ersichtlichen Abweichungen des Gebäudebestands begründet. Wirtschaftlicher Schaden ist der Stadt Sehnde auch hier nicht entstanden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Bericht über die technische Prüfung 2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfbericht2016 (6511 KB)