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Vorlage - 2018/0268  

 
 
Betreff: Neubau von Sporthallen an der Chausseestraße
Flächen- und Raumbedarfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
31.01.2018 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.02.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Raumprogramm der Vierfeldsporthalle
Raumprogramm der Zweifeldsporthalle
Investitionskostenschätzung

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c)      Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis des als Anlage 1 und 2 beigefügten Raumprogrammes die weiteren Schritte zur Planung des Neubaus einer Vierfeld- und einer Zweifeldhalle an der Chausseestraße einzuleiten.

 

 


Sachverhalt:

 Der Rat hat durch Beschluss vom 14.12.2017 die Verwaltung beauftragt zeitgleich Planungen für den Bau einer Vierfeldhalle und einer wettkampffähigen zweiten Halle aufzunehmen. Die Umsetzung soll in einem Verfahren erfolgen.

 

Die Verwaltung hat die nachstehend aufgeführten Planungen nach dem schulischen Bedarf ausgelegt. Anregungen und Wünsche aus den Reihen der Sportvereine wurden berücksichtigt, soweit sie auch einen schulischen Bedarf abdecken.

 

Halle 1 (Vierfeldhalle):

Die Planung orientiert sich an dem in Schwarmstedt besichtigten Hallentyp. Sie hat eine Grundfläche von 27 m x 60 m. Das daraus resultierende Raumprogramm ist als Anlage 1 beigefügt. Die Halle soll einen Sporttheorieraum erhalten, der beim Brand der TH Waldstraße zerstört wurde.

Regieräume sind nicht einzeln benannt, da sie in Kombination mit den Umkleiden für Lehrkräfte genutzt werden sollen.

 

Weiterhin ist eine Teeküche und Platz für Bewirtung bei Veranstaltungen vorgesehen. Die  Zuschauerkapazität wird auf max.400 Personen ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die Halle als Versammlungsstätte genehmigt werden muss. Ein Straßenschuhgang ist zusätzlich vorzusehen (fehlt in Schwarmstedt).

 

Halle 2 (Zweifeldhalle):

Für die zweite Halle schlägt die Verwaltung vor diese als Zweifeldhalle zu planen (ähnlich Feldstraße II). Die Grundfläche kann bei einer ebenerdigen Tribünenanordnung mit 23 m x 45 m angenommen werden. Hierdurch ist Handball möglich. Die Zuschauerkapazität liegt bei  >100 Personen, so dass eine Genehmigung als Versammlungsstätte nicht notwendig ist. Das Raumprogramm ist als Anlage 2 beigefügt.

Ein gesonderter Sporttheorieraum wird nicht ausgewiesen, da dieser schon in dem anderen Hallenteil eingeplant ist.

Bei gleicher Grundfläche wäre auch eine Ausführung als Dreifeldhalle möglich. Hiervon wird jedoch abgesehen, da der schulische Bedarf mit insgesamt 8 Hallenteilen (4+2+2) dann ausreichend berücksichtigt ist.

Bei der Ausführung als Zweifeldhalle kann auf einige Nebenräume und zusätzliche Ausstattung (2. Trennvorhang, 3. Geräteraum, 2 Umkleideräume etc.) verzichtet werden. Die Mehrkosten für eine Ausführung als Dreifeldhalle würden nach Baukostenindex (BKI) rund 470.000 € betragen.

 

Unberücksichtigte Wünsche:

Der angesprochene Gymnastikraum (ca. 120 m²) ist zwar sinnvoll, aus Kostengründen jedoch  in dem Projekt nicht umsetzbar. Unter Berücksichtigung der notwendigen Umkleide- und Waschbereiche und der Verkehrs- und Konstruktionsflächen würden sich Mehrkosten nach BKI  in Höhe von ca. 690.000 € ergeben.

Ein Gymnastikraum könnte mit den entsprechenden Nebenräumen nach Abriss der jetzigen Sporthalle „Feldstraße 1“ auf dem dortigen Gelände erstellt werden.

Dies hätte den Vorteil, dass er auch für nichtsportliche Schulveranstaltungen gut zu nutzen wäre (darstellendes Spiel, Schulsozialarbeit). Zeitlich wäre die Perspektive frühestens 2021 umsetzbar und muss auch politisch zu einem späteren Zeitpunkt noch beraten werden.

 

Die KGS hat angeregt auch einen Kraftraum (ca. 90 m²) zu schaffen. Nach Lehrplan sind im Rahmen des Sportunterrichts auch Fitnesselemente anzubieten. Ein Kraftraum sei hierfür zwar wünschenswert, wird nach Lehrplan jedoch nicht explizit gefordert. Um eine Klasse mit 25 SchülerInnen aufzunehmen, dürfte die oben genannte Größe (zzgl. Geräte) kaum ausreichen. Derartige Einrichtungen sind eher dem außerschulischen Bedarf zuzuordnen. Ggf. kann man hierüber im Rahmen der Diskussion über die Errichtung des Gymnastikraumes beraten.

 

Die KGS regt an, in der neuen Halle eine Kletterwand zu installieren. Diese benötigt keinen extra Raum, müsste aber bei der Planung mit berücksichtigt werden und führt zu erhöhten  Ausstattungskosten. Die jetzige Kletterwand in der TH „Feldstr. II kann nur als "Einsteigerwand" betrachtet werden. Eine neue Wand würde mehr Übungsvarianten bieten. Derzeit wird der Klettersport nur in der Oberstufe angeboten. Eine neue Wand würde erhebliche Verbesserungen bringen, so dass dann auch regelmäßige Angebote für die SEK I möglich wären.

In den Ausstattungskosten der Anlage 3 sind hierzu keine Ansätze berücksichtigt. Dem planenden Büro sollte allerdings der Wunsch angetragen werden, da die Wand ggf. auch später nachgerüstet werden kann. Eventuell kann ein derartiges Teilprojekt über Sponsoringmodelle o.ä. finanziert werden.

 

Investitionskostenabschätzung

  • Die verkehrs- und Technikflächen sind als prozentuale Werte in die Berechnung eingeflossen. Es sind daher keine Flächenangaben vorgesehen.
  • Das Raumprogramm enthält die benötigten Flächen für die unterschiedlichen Nutzungen. Die Trennung der Nutzungen durch Mauern etc. gehen als sogenannte  Konstruktionsfläche ebenfalls Prozentual in die Berechnung ein. 
  • Der Investitionskostenschätzung liegen gemittelte Baukostenindizes zu Grunde. Je nach gewähltem Ausstattungsstandard können sich die Werte nach oben oder unten verändern.
  • Die aktivierten Eigenleistungen sind bei der Stadt Sehnde mit 4 %, die Ansätze für Unvorhergesehenes  mit 10 % im jetzigen Planungsstadium anzunehmen.


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

14,8 Mio. €

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 : Raumprogramm der Vierfeldhalle

Anlage 2 : Raumprogramm der Zweifeldhalle

Anlage 3 : Investitionskostenabschätzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Raumprogramm der Vierfeldsporthalle (193 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Raumprogramm der Zweifeldsporthalle (189 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Investitionskostenschätzung (199 KB)    
Stammbaum:
2018/0268   Neubau von Sporthallen an der Chausseestraße Flächen- und Raumbedarfsplanung   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2018/0268-1   Neubau von Sporthallen an der Chausseestraße Flächen- und Raumbedarfsplanung   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage