Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beauftragt die Verwaltung auf Basis des als Anlage 1 und 2 beigefügten Raumprogrammes die weiteren Schritte zur Planung des Neubaus einer Vierfeld- und einer Zweifeldhalle an der Chausseestraße einzuleiten.
Sachverhalt:Der Rat hat durch Beschluss vom 14.12.2017 die Verwaltung beauftragt zeitgleich Planungen für den Bau einer Vierfeldhalle und einer wettkampffähigen zweiten Halle aufzunehmen. Die Umsetzung soll in einem Verfahren erfolgen.
Die Verwaltung hat die nachstehend aufgeführten Planungen nach dem schulischen Bedarf ausgelegt. Anregungen und Wünsche aus den Reihen der Sportvereine wurden berücksichtigt, soweit sie auch einen schulischen Bedarf abdecken.
Halle 1 (Vierfeldhalle): Die Planung orientiert sich an dem in Schwarmstedt besichtigten Hallentyp. Sie hat eine Grundfläche von 27 m x 60 m. Das daraus resultierende Raumprogramm ist als Anlage 1 beigefügt. Die Halle soll einen Sporttheorieraum erhalten, der beim Brand der TH Waldstraße zerstört wurde. Regieräume sind nicht einzeln benannt, da sie in Kombination mit den Umkleiden für Lehrkräfte genutzt werden sollen.
Weiterhin ist eine Teeküche und Platz für Bewirtung bei Veranstaltungen vorgesehen. Die Zuschauerkapazität wird auf max.400 Personen ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die Halle als Versammlungsstätte genehmigt werden muss. Ein Straßenschuhgang ist zusätzlich vorzusehen (fehlt in Schwarmstedt).
Halle 2 (Zweifeldhalle): Für die zweite Halle schlägt die Verwaltung vor diese als Zweifeldhalle zu planen (ähnlich Feldstraße II). Die Grundfläche kann bei einer ebenerdigen Tribünenanordnung mit 23 m x 45 m angenommen werden. Hierdurch ist Handball möglich. Die Zuschauerkapazität liegt bei >100 Personen, so dass eine Genehmigung als Versammlungsstätte nicht notwendig ist. Das Raumprogramm ist als Anlage 2 beigefügt. Ein gesonderter Sporttheorieraum wird nicht ausgewiesen, da dieser schon in dem anderen Hallenteil eingeplant ist. Bei gleicher Grundfläche wäre auch eine Ausführung als Dreifeldhalle möglich. Hiervon wird jedoch abgesehen, da der schulische Bedarf mit insgesamt 8 Hallenteilen (4+2+2) dann ausreichend berücksichtigt ist. Bei der Ausführung als Zweifeldhalle kann auf einige Nebenräume und zusätzliche Ausstattung (2. Trennvorhang, 3. Geräteraum, 2 Umkleideräume etc.) verzichtet werden. Die Mehrkosten für eine Ausführung als Dreifeldhalle würden nach Baukostenindex (BKI) rund 470.000 € betragen.
Unberücksichtigte Wünsche: Der angesprochene Gymnastikraum (ca. 120 m²) ist zwar sinnvoll, aus Kostengründen jedoch in dem Projekt nicht umsetzbar. Unter Berücksichtigung der notwendigen Umkleide- und Waschbereiche und der Verkehrs- und Konstruktionsflächen würden sich Mehrkosten nach BKI in Höhe von ca. 690.000 € ergeben. Ein Gymnastikraum könnte mit den entsprechenden Nebenräumen nach Abriss der jetzigen Sporthalle „Feldstraße 1“ auf dem dortigen Gelände erstellt werden. Dies hätte den Vorteil, dass er auch für nichtsportliche Schulveranstaltungen gut zu nutzen wäre (darstellendes Spiel, Schulsozialarbeit). Zeitlich wäre die Perspektive frühestens 2021 umsetzbar und muss auch politisch zu einem späteren Zeitpunkt noch beraten werden.
Die KGS hat angeregt auch einen Kraftraum (ca. 90 m²) zu schaffen. Nach Lehrplan sind im Rahmen des Sportunterrichts auch Fitnesselemente anzubieten. Ein Kraftraum sei hierfür zwar wünschenswert, wird nach Lehrplan jedoch nicht explizit gefordert. Um eine Klasse mit 25 SchülerInnen aufzunehmen, dürfte die oben genannte Größe (zzgl. Geräte) kaum ausreichen. Derartige Einrichtungen sind eher dem außerschulischen Bedarf zuzuordnen. Ggf. kann man hierüber im Rahmen der Diskussion über die Errichtung des Gymnastikraumes beraten.
Die KGS regt an, in der neuen Halle eine Kletterwand zu installieren. Diese benötigt keinen extra Raum, müsste aber bei der Planung mit berücksichtigt werden und führt zu erhöhten Ausstattungskosten. Die jetzige Kletterwand in der TH „Feldstr. II“ kann nur als "Einsteigerwand" betrachtet werden. Eine neue Wand würde mehr Übungsvarianten bieten. Derzeit wird der Klettersport nur in der Oberstufe angeboten. Eine neue Wand würde erhebliche Verbesserungen bringen, so dass dann auch regelmäßige Angebote für die SEK I möglich wären. In den Ausstattungskosten der Anlage 3 sind hierzu keine Ansätze berücksichtigt. Dem planenden Büro sollte allerdings der Wunsch angetragen werden, da die Wand ggf. auch später nachgerüstet werden kann. Eventuell kann ein derartiges Teilprojekt über Sponsoringmodelle o.ä. finanziert werden.
Investitionskostenabschätzung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 : Raumprogramm der Vierfeldhalle Anlage 2 : Raumprogramm der Zweifeldhalle Anlage 3 : Investitionskostenabschätzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||