Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0286  

 
 
Betreff: Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit der Schützengesellschaft Höver
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
05.02.2018 
Sitzung des Ortsrates Höver      
22.10.2018 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
24.10.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den

    Beschluss zu d) zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat beschließt, den Erbbaurechtsvertrag mit der Schützengesellschaft Höver von 1912 e.   

    V. Höver zu verlängern.  

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde, als Rechtsnachfolger der Gemeinde Sehnde, hat mit der Schützengesellschaft Höver von 1912 e. V. einen Erbbaurechtsvertrag für die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen. Das Erbbaurecht bezieht sich auf die Flur 1, Gemarkung Höver, Flurstück 848/159 mit einer Größe von 872 m² und auf das Flurstück 165/3 mit einer Größe von 460 m². Das Erbbaurecht ist am 23.02.1981 eingetragen worden und endet am  22.02.2031.

Die Schützengesellschaft hat die Stadt Sehnde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass im Zuge der Planung von Baumaßnahmen bzw. Erneuerungen, wie neuer Fenster und Türen sowie Erneuerung der Dämmung in Höhe von ca. € 30.000,00 für Zuschüsse vom Land und der Region die Laufzeit des bestehenden Erbbaurechtsvertrages relevant ist. Da für die Bewilligung solcher Zuschüsse ein Erbbaurechtsvertrag noch eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren vorweisen muss, ist eine (vorzeitige) Verlängerung erforderlich.

Im Zuge der Beratung um die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages ist zudem zu beraten, ob die Anpassung des Erbbauzinses vorgenommen werden sollte. Derzeit beläuft sich der Erbbauzins auf 133,20 DM, dies entspricht 68,10 €. Der Erbbauzins orientiert sich am Grundstückswert und beträgt in der Regel 3 bis 5 % davon (seinerzeit waren 0,5% des Grundstückswertes vereinbart worden). Er ist aber frei verhandelbar. Der Grundstückswert beträgt 95,70€ bei 1.332 m² (damals 20 DM/m²).

Dem Antrag auf Verlängerung der Laufzeit um weitere 50 Jahre sollte entsprochen werden. In Anpassung des Erbbauzinses auf 637,36 €/p. a.. Dies entspricht einem Wert von 0,5% des aktuellen Grundstückswertes.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Lageplan