Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die Haushaltssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde in der der Beschlussvorlage Nr. 2018/0287 beigefügten Fassung.
Sachverhalt:Der Haushaltsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde wird seit dem Jahr 2016 nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) geführt. Im Rahmen der Umstellung der Buchungssystematik von den handelsrechtlichen Vorschriften auf das NKR wurde die Notwendigkeit der Erstellung und Beschlussfassung einer eigenen Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb geprüft und für nicht erforderlich erachtet.
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2017/0203 den Haushaltsplan 2018, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung sowie den Stellenplan 2018 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde beschlossen.
Im Rahmen der Prüfung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Sehnde vertritt die Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover nun die Auffassung, dass auch für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung eine Haushaltssatzung vom Rat zu beschließen ist.
Um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen und damit das Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung der Stadt nicht zu verzögern, wird vorgeschlagen, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
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