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Vorlage - 2018/0318  

 
 
Betreff: Anträge zur Beheizung des Waldbades Sehnde und Übergang des Betriebes auf die Stadtwerke Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
18.04.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu

    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c) 1. Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen zur

        Ausgliederung des Waldbades Sehnde auf die Stadtwerke Sehnde GmbH und Umsetzung

        eines steuerlichen Querverbundes durch Begründung einer Organschaft der Stadtwerke

        mit der  Energieversorgung Sehnde GmbH zu schaffen und schnellstmöglich umzusetzen.

    2. Der Antrag der CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 19.01.2017 zum Bau einer

        Fernwärmeleitung von der Biogasanlage „An Schnedebruch“ bis zum Waldbad Sehnde

        wird nicht weiter verfolgt und beraten.

    3. Der Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.02.2017 zur Durchführung

        einer Bürgerbefragung bezüglich einer möglichen Beheizung des Waldbades Sehnde wird

        nicht weiter verfolgt und beraten.

    4. Der Ergänzungsantrag der SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe im Rat der Stadt Sehnde

        vom 22.11.2017 zur Beheizung des Waldbades Sehnde wird nicht weiter verfolgt und

        beraten.

 


Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hat am 21.07.2016 beantragt, den Betrieb des Waldbades Sehnde auf die Stadtwerke Sehnde zu übertragen, die entsprechenden rechtlichen Prüfungen zur Übertragung des Betriebs vornehmen zu lassen und eine kostengünstige Anlage zur Beheizung des Wassers im Waldbad durch die Stadtwerke installieren zu lassen. Dieser Antrag wurde mit Beschlussvorlage Nr. 2016/0487 zur weiteren Beratung in den Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste verwiesen.

 

Darüber hinaus hat die CDU/FDP Gruppe am 19.01.2017 den Bau einer Fernwärmeleitung von der Biogasanlage Am Schnedebruch bis zum Waldbad beantragt. Die AfD-Fraktion hat am 08.02.2017 die Durchführung einer Bürgerbefragung bezüglich einer möglichen Beheizung des Waldbades beantragt und die SPD-Bündnis 90/Die Grünen Gruppe hat am 22.11.2017 einen weitergehenden Antrag gestellt bei dem Folgendes geprüft werden soll:

  1. Unter welchen technischen Bedingungen ist die Nutzung der gespeicherten Wärme (Wärme to Go) im Waldbad Sehnde möglich
  2. Kann die Wärme aus dem Container für beide Seiten wirtschaftlich genutzt werden
  3. Können für ein solches ergänzendes Modellvorhaben Fördermittel Dritter eingeworben werden

 

Diese Anträge aus den Gruppen und Fraktionen in den letzten beiden Jahren hatten Überlegungen zum Gegenstand, eine Beheizung des Waldbades zu untersuchen und gegebenenfalls eine Reorganisation durch Betreiberübergang von der Stadt zu den Stadtwerken anzustreben.

 

Infolge der Durchführung eines Betreiberwechsels würde sich für die Stadtwerke Sehnde GmbH die Möglichkeit eröffnen, nach Schaffung der Voraussetzungen eines sogenannten steuerlichen Querverbundes eine Verrechnung von Bäderverlusten mit den Stadtwerke-Gewinnen vornehmen zu können. Die Gestaltung eines derartigen Verbundes wurde in den letzten Jahren durch steuergesetzliche Neuregelungen und dazu ergangene neue Interpretationshinweise der Finanzverwaltung soweit abgesichert, dass eine rechtssichere Realisierung gewährleistet ist. Durch das BMF-Schreiben vom 14. Mai 2016 und die Arbeitshilfe der OFD Karlsruhe aus April 2017 sind die Rahmenbedingungen vereinheitlicht worden. Vor diesem Hintergrund soll das nachfolgende Modell als Durchführungsweg dargestellt werden.

 

 

Die vorstehende schematische Darstellung bildet das sogenannte Spartenmodell ab, bei dem das Waldbad von der Stadt auf die Stadtwerke ausgegliedert wird. Das Waldbad wird zur weiteren Sparte der Stadtwerke, wobei noch zu prüfen wäre, ob die Ausgliederung eine zwingende Übertragung des Waldbades erfordern würde oder bereits eine Verpachtung ausreichend wäre. In zweitem Fall würde keine Grunderwerbsteuerzahlung ausgelöst werden.

 

Neben der Ausgliederung des Waldbades wäre eine Umstrukturierung auf Ebene der Stadtwerke und der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) erforderlich. Der steuerliche Querverbund wird über eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht ermöglicht, die wiederum durch die Installation eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) realisiert werden kann. Das Blockheizkraftwerk, auch als mobiles BHKW lieferbar, hat sich bei den Alternativen zur Erwärmung des Waldbades als günstigste Alternative herausgestellt. Sie ist auch aus steuerlicher Sicht die einzig zulässige Lösung. Mit dem BHKW wird zugleich Strom und Wärme erzeugt. Während die Wärme für die Beckenerwärmung genutzt wird, kann der Strom eingespeist werden und von der EVS ins Portfolio übernommen werden.

 

Daher ist es erforderlich, dass die EVS steuerlich mit den Stadtwerken ein Unternehmen bildet. Hierzu bedarf es der Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft. Dabei werden zwei unterschiedliche Rechtsträger im Rahmen eines Über-/Unterordnungsverhältnisses zu einem Unternehmensverbund zusammengeführt. Eine Gesellschaft (Organgesellschaft = EVS) wird in eine andere (Ober-) Gesellschaft (Organträger = Stadtwerke) finanziell eingegliedert und durch einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) eingebunden. In Sehnde könnten die Stadtwerke als städtische Eigengesellschaft, deren Anteil zu 100 % im städtischen Vermögen liegt, diese Organträgerfunktion übernehmen.

 

Auf die kostenträchtige Neugründung einer Kapitalgesellschaft könnte hier verzichtet werden. Die EVS fungiert in diesem Modell als Organgesellschaft, so dass der Stromvertrieb der EVS den Stadtwerken zugeordnet werden kann.

 

Wie bisher würden die Versorgungssparten organisatorisch bei der EVS verbleiben. Damit die EVS als Organgesellschaft fungieren und ihre Ergebnisse an den Bäderbetrieb der Stadtwerke als Organträger abführen kann, ist allerdings der Abschluss eines EAV erforderlich. Die damit einhergehende Festsetzung einer Ausgleichszahlung für den Minderheitsgesellschafter hätte zur Folge, dass das von Avacon AG gewünschte Ergebnis erreicht werden könnte, weder mittel- noch unmittelbar von den Defiziten der Bädersparte berührt zu werden. Avacon würde zum sogenannten außenstehenden Gesellschafter, der unverändert am Ergebnis der EVS beteiligt bliebe. Das die EVS als Organschaft in dieser Konstellation fungieren kann, bedarf jedoch noch der Abstimmung mit der Avacon AG und deren Zustimmung .

 

Die neue Struktur sollte mit der Finanzverwaltung im Rahmen einer verbindlichen Auskunft abgesichert werden, insbesondere, dass zwischen den Versorgungssparten der EVS und dem Bäderbetrieb der Stadtwerke eine sogenannte enge wechselseitige, technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Im Rahmen einer verbindlichen Auskunft wäre auch zu klären, ob eine Verpachtung des Bäderbetriebes an die Stadtwerke als ausreichend gebilligt wird, so dass auf Ebene der Obergesellschaft Stadtwerke EVS-Gewinne und Bäderverluste mit steuerlicher Wirkung verrechnet werden können. Die steuerliche Verrechnung würde ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Bäderbetriebes einschließlich einer Inbetriebnahme des BHKW durch die Stadtwerke auf der Grundlage eines Pachtvertrages zum Tragen kommen.

 

Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden: Neben den vorgenannten Vorteilen der dargestellten neuen Gesellschaftsstruktur bei der Stadt Sehnde ergeben sich durch die Organschaft in einem anerkannten technisch-wirtschaftlichen Verbund und der Möglichkeit, die Bäderverluste mit der Gewinnabführung der EVS zu verrechnen, nicht unwesentliche Steuervorteile. Unter Zugrundelegung der Daten aus den Jahresabschlüssen 2016 der EVS und der Stadtwerke läge bei einem Bäderverlust von rd. T€ 388 der Steuervorteil bei rd. T€ 170 und entfiele zu T€ 62 auf die Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag, gekürzt um Kapitalertragsteuer, und zu T€ 108 auf die Gewerbesteuer.

 

Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Stadt Sehnde zu Ertragsausfällen bei der Gewerbesteuer kommen wird. Da jedoch nur etwa ein Drittel der Gewerbesteuererträge im Rahmen des Niedersächsischen Finanzausgleichs bei der Kommune verbleibt, handelt es sich noch immer um eine wirtschaftliche Lösung zur Beheizung des Waldbades Sehnde.

 

Von daher wird vorgeschlagen, die aufgezeichnete Vorgehensweise zur Ausgliederung des Waldbades Sehnde auf die Stadtwerke Sehnde GmbH und Umsetzung des steuerlichen Querverbundes durch Begründung einer Organschaft der Stadtwerke mit der Energieversorgung Sehnde GmbH weiter zu verfolgen und schnellstmöglich umzusetzen.

 

Die weiteren Anträge zur Beheizung des Waldbades durch den Bau einer Fernwärmeleitung, einer Bürgerbefragung oder der Beheizung durch ein Modell „Wärme to Go“ sollten daher nicht weiter verfolgt werden

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Aufwendungen

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Auszahlungen

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

 


Anlage/n:

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