Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0325  

 
 
Betreff: Leistungsorientierte Bezahlung für BeamtInnen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
Rat der Stadt Sehnde Kenntnisnahme
28.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LOB Beschluss
LOB BeamtInnen

Sachverhalt:

Mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Jahr 2005 wurde ein leistungsbezogener Entgeltbestandteil für die Beschäftigten eingeführt. Zwischen dem Personalrat und dem Bürgermeister wurde dazu im Jahr 2008 eine Dienstvereinbarung geschlossen, um die tarifvertraglichen Regelungen in die Praxis umzusetzen. Seinerzeit ist deutlich geworden, dass sich eine Prämienzahlung nur für die Beschäftigten unter Ausschluss der LaufbahnbeamtInnen negativ auf die Arbeits- bzw. Gruppenergebnisse und das Betriebsklima auswirken würde. Es bestand Einigkeit darüber, dass LaufbahnbeamtInnen mit in die Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt einbezogen werden sollten, um so eine Ungleichbehandlung möglichst auszuschließen. Einen entsprechenden Beschluss dazu hatte der Rat im April 2008 gefasst. Zu diesem Zeitpunkt gab es für die BeamtInnen noch keine gesetzliche Grundlage für dieses Modell. Es existierte lediglich eine Prämienverordnung, die auf unsere Praxis nicht vollumfänglich anwendbar war.

 

Da vom Gesetzgeber bis 2011 keine Klärung herbeigeführt wurde, ob die in der Zwischenzeit in vielen Kommunen geschlossenen Dienstvereinbarungen rechtens waren bzw. die Gesetze bis dahin nicht angepasst wurden, fasste der Rat im Dezember 2011 den Beschluss (siehe Anlage), die BeamtInnen nicht mehr in die Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt nach § 18 TVöD einzubeziehen. Gleichzeitig wurde aber auch beschlossen, dass sobald sich die Rechtslage zugunsten der LaufbahnbeamtInnen ändert, sie wieder in das Leistungsentgelt einzubeziehen sind.  

 

Zwischenzeitlich wurden vom Gesetzgeber die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Auf Grund der vorliegenden Beschlusslage wurde  eine Dienstvereinbarung zur Gewährung von Leistungsprämien nach dem NBesG (als Anlage beigefügt), zwischen der Dienststelle und dem Personalrat geschlossen. Danach gilt ab dem 01.01.2018 die Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-VKA analog für die LaufbahnbeamtInnen der Stadt Sehnde.

 

Die Mittel für die Leistungsprämie haben Sie bereits im Haushalt zur Verfügung gestellt.        

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LOB Beschluss (1314 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich LOB BeamtInnen (747 KB)