Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0329  

 
 
Betreff: Sporthallenneubau an der Chausseestraße
Wirtschaftlichkeitsvergleich nach § 12 Abs. 1 GemHKVO zur Durchführung von Planung und Bau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   
22.05.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gutachten ipm zu Sporthallen

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen

 

b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Planung und Umsetzung des Neubaus der Sporthallen an der Chausseestraße im Rahmen eines ÖPP –Verfahrens in der Finanzierungsform „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 15.02.2018 die Verwaltung beauftragt auf Basis des vorgelegten Raumprogrammes  die weiteren Schritte zur Planung des Neubaus einer Vierfeld- und einer Zweifeldhalle an der Chausseestraße einzuleiten.

 

Gemäß § 12 Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) sind, bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

 

Die Verwaltung hat hierzu das Institut für public management (ipm) hinzugezogen. In seinem Gutachten vom 17.04.2018 kommt ipm zu dem Ergebnis, dass die Handlungsalternative Öffentlich-Private Partnerschaft in der Finanzierungsform „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ die wirtschaftlichste Handlungsalternative darstellt.

 

Die Berechnungsergebnisse weisen diese Handlungsalternative als kostenwirtschaftlichste Durchführungsform mit einem Kapitalwert von -15.638.740,00 € aus. Die zweitwirtschaftlichste Handlungsalternative ÖPP Projektfinanzierung weist mit -16.801.055,00 € einen negativeren Kapitalwert aus. Die Handlungsalternative Konventionelle Beschaffung geht mit einem Kapitalwert von -17.072.677,00 € aus der Berechnung als kostenunwirtschaftlichste Alternative hervor

 

Bereits im Vorfeld ist die Durchführung des Hallenbaus als ÖPP thematisiert worden. Dies würde der Stadt als Auftraggeber die Möglichkeit geben das Risiko für alle vertraglich vereinbarten Leistungen an den Auftragnehmer zu übertragen und gleichzeitig an einem potentiellen wirtschaftlichen Vorteil durch eine höhere Effizienz des privaten Unternehmens zu partizipieren.

Dagegen entstehen zusätzliche Risiken bei einem ÖPP (Vertrags-, Vergabe- und Insolvenzrisiko), die im Gutachten auch benannt sind.

 

Um diese zu minimieren, ist insbesondere in der Planungsphase eine enge Begleitung zur Aufstellung des Vertragswerkes notwendig. Dies wurde ebenfalls in der Bewertung mit berücksichtigt.

 

Das Gutachten des Institut für public management ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

ca. 15,64 Mio.

 

 


Anlage/n:

 

Gutachten der ipm zu Sportstätten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gutachten ipm zu Sporthallen (886 KB)