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Beschlussvorschlag:Herr Gerhard Fischer wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit von Herrn Fischer als stellvertretender Ortsbrandmeister endet am 31. Dezember 2018 durch Zeitablauf. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Haimar hat Herrn Fischer am 5. Januar 2018 gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) erneut für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs. 4 S. 3 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Fischer erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die erneute Ernennung keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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