Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.04.2018 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 13.06.2018 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Äußerungen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt, die Eingaben aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind jeweils mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 4 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen-, Hinweisen- und Bedenken-Gebenden mitzuteilen.
Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB § 4 (1) BauGB Anlage 2: F43 Im Mühlenfeld_Abwägung Beteiligung nach § 4 (1) BauGB Anlage 3: F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Anlage 4: F43 Im Mühlenfeld_Abwägung Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Anlage 5: F43 Im Mühlenfeld_Plan Farbe_Feststellungsbeschluss Anlage 6: F43 Im Mühlenfeld_Begründung_Feststellungsbeschluss Anlage 7: F43 Im Mühlenfeld_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_Feststellungsbeschluss
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