Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2018/0397  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
03.09.2018 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
18.09.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB 4-1
Anlage 2_F43 Im Mühlenfeld_Abwägung 3-1_4-1
Anlage 3_F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB 4-2
Anlage4_F43 Im Mühlenfeld Abwägung 3-2_4-2_Geschwärzt
Anlage 5_F43 Im Mühlenfeld_Plan_Feststellungsbeschluss
Anlage 6_F43 Im Mühlenfeld_Begründung_Feststellungsbeschluss
Anlage 7_F43 Im Mühlenfeld_Artenschutz Fachbeitrag_Feststellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB, wie in der Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2018/0397 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeldim Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde ist der Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeldim Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.04.2018 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.

 

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 13.06.2018 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Äußerungen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.

Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt, die Eingaben aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind jeweils mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 4 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der erneuten Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen-, Hinweisen- und Bedenken-Gebenden mitzuteilen. 

 

Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140Im Mühlenfeld“ geschaffen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

15.000,00 €

13.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

15.000,00 €

13.500,00 €

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB § 4 (1) BauGB

Anlage 2: F43 Im Mühlenfeld_Abwägung Beteiligung nach § 4 (1) BauGB

Anlage 3: F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anlage 4: F43 Im Mühlenfeld_Abwägung Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anlage 5: F43 Im Mühlenfeld_Plan Farbe_Feststellungsbeschluss

Anlage 6: F43 Im Mühlenfeld_Begründung_Feststellungsbeschluss

Anlage 7: F43 Im Mühlenfeld_Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_Feststellungsbeschluss

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB 4-1 (106 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_F43 Im Mühlenfeld_Abwägung 3-1_4-1 (133 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_F43 Im Mühlenfeld_Auswahl TÖB 4-2 (112 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4_F43 Im Mühlenfeld Abwägung 3-2_4-2_Geschwärzt (199 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_F43 Im Mühlenfeld_Plan_Feststellungsbeschluss (2420 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_F43 Im Mühlenfeld_Begründung_Feststellungsbeschluss (4901 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7_F43 Im Mühlenfeld_Artenschutz Fachbeitrag_Feststellungsbeschluss (7749 KB)