Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Infrastruktur Sehnde GmbH für das Jahr 2017 wird festgestellt.
2. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 50.679,24 € wird entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates zu 100 % zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote in die Rücklage eingestellt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Infrastruktur Sehnde GmbH vom 10.08.2018 (Eintragung im Handelsregister) hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 den Jahresabschluss 2017 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Infrastruktur Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafter- versammlung, den Jahresabschluss 2017 festzustellen.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 50.679,24 € soll entsprechend des Vorschlages der Geschäftsleitung zu 100 % zur Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote in die Rücklage eingestellt werden.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Olaf Kruse als weisungsgebundenen Vertreter bzw. im Vertretungsfall Herrn Konrad Haarstrich bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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