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Vorlage - 2018/0420  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
hier: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
24.10.2018 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsplan 2019 sowie nachrichtliche Haushaltssatzung

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 und der Stellenplan 2019 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in den der Beschlussvorlage 2018/0420 beigefügten Fassungen werden gem. §§ 27 und 28 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Die Haushaltssatzung 2019 ist nachrichtlich beigefügt.
  2. Dem von der Stadtwerke Sehnde GmbH aufgestellten Investitionsplan 2019 für den Bereich Abwasser in Höhe von 4.694.300 € wird zugestimmt.
  3. Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,25 €/qm.

Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt unverändert 3,55 €/cbm

  1. Die bisher gültigen Gebührensätze im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung werden beibehalten.

 

 


Sachverhalt:

Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2019 für den Eigenbetrieb - Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2019 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 beigefügt. Der Investitionsplan ist gemäß § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2018 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2019 ausschließlich nachrichtlich beigefügt.

 

Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2018 nur unwesentlich, um 11.339 cbm auf 1.053.177 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung musste die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 33.547 qm auf 1.884.299 qm  zurückgenommen werden. Das entspricht 1,75 % geringerer veranlagter Fläche zum Vorjahresansatz.

Die Schmutzwassergebühr muss nach heutiger Planung in 2019 nicht angepasst werden. Es kann bei der seit 2017 gültigen Gebührenhöhe von 3,55 €/cbm bleiben. Dazu trägt die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 600.600 € bei.

 

Die Gebühr für die Niederschlagwasserbeseitigung kann ebenfalls beibehalten werden. Nach der Gebührensenkung in 2014 beträgt sie weiterhin 0,25 € je Quadratmeter Veranlagungsfläche.

 

Nach der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wird es auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge voraussichtlich zu Gebührenanpassungen kommen.

 

Der Ergebnishaushalt 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von 849.800 € ab, der durch die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage auf 249.200 € verringert werden kann. Die Gesamtsumme der Erträge beträgt damit 5.577.800 € die Gesamtsumme der Aufwendungen 5.827.000 €.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag resultiert aus der Verpflichtung heraus, die Überschüsse der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Vorjahre gem. § 5 NKAG abzubauen zu müssen. Die entsprechende Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung wird mit der Beschlussvorlage 2018/0421 zur Beratung vorgelegt. Hier wird insbesondere auf die vorgetragenen Überschüsse eingegangen. Auch der voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnisses des Jahres 2018 wird dabei mit der dort vorgelegten Zwischenkalkulation Rechnung getragen.

 

Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2019 erhöht sich gegenüber des Planansatzes 2018 um 474.600 € auf 4.376.000 €. Diese Erhöhung ist hauptsächlich auf erhöhte Abschreibung auf das Anlagevermögen und erhöhten Kapitaldienst in Folge des hohen Investitionsvolumens zurückzuführen. Ein weiterer Grund für die Höhe des Betreiberentgeltes sind die gestiegenen Aufwendungen für das Personal der Stadtwerke – Bereich Abwasser –, bedingt durch Renteneintritte bei der Stadtentwässerung und Ersatzeinstellungen bei der Stadtwerke Sehnde GmbH. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 12 der Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt.

 

Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2019 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 11 erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2018 bereits im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2018 mit der Beschlussvorlage 2018/0404 überarbeitet wurden.

 

Der Abfluss von finanziellen Mitteln in Höhe von 597.300 € wird durch den Bestand an liquiden Mitteln ausgeglichen.

 

Der Investitionsplan 2019 der Stadtwerke – Bereich Abwasser – ist, wie bereits erläutert, zwischen der Stadt und der Stadtentwässerung abgestimmt und enthält auch die Maßnahmen, die im Haushaltsplanentwurf 2019 der Stadt veranschlagt sind. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 4.694.300 € beinhaltet die notwendigen Kanalbaumaßnahmen, die auf Seite 8 der Anlage im Einzelnen aufgeführt sind.

 

Auf Seite 9 ist die Stellenübersicht beigefügt. Die Anzahl der Beschäftigtenstellen in 2019 hat sich gegenüber 2018 geringfügig um 0,31 Stellen verringert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Aufwendungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Auszahlungen

Siehe Anlage

Siehe Anlage

 

 


Anlage/n:

Haushaltsplan 2019 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsplan 2019 sowie nachrichtliche Haushaltssatzung (1290 KB)