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Vorlage - 2018/0423  

 
 
Betreff: Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
18.10.2018 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
23.10.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-08-10_NSG-HA_236_NaturschutzgebietsVO
2018-08-10_NSG-HA-236_Begründung
2018-08-20_NSG-HA-236_Erläuterungen
20180813_NSG_HA_236_Nutzung
20180813_NSG_HA_236_Übersichtskarte
Übersichtskarte Sehnde

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ortsrat Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

c)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

d)      Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen,

es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder

Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete

Blindenführhunde sind.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen

(abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den

Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine

funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten

Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu

einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische

Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von

Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die Region Hannover beabsichtigt eine Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (NSG HA 236). Die Region ist verpflichtet, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen den günstigen Zustand des Gebietes sicherzustellen. Denn der gesamte Hochwaldbereich des Hämeler Waldes einschließlich der sich westlich anschließenden Wiesenbereiche ist als Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet 3626-331 Hämeler Wald) unter Schutz gestellt und somit Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000.

Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie, die 1992 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, ist eine Konkretisierung der Schutzziele durch Ausweisung als Naturschutzgebiet notwendig. Aufgrund des gegen die Bundesrepublik Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht ist die Region Hannover, als untere Naturschutzbehörde, verpflichtet, die noch ausstehenden Sicherungsverfahren für die FFH-Umsetzung schnellst möglich zu bewältigen.

Zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurde hierzu eine politische Zielvereinbarung getroffen, um die Umsetzungsdefizite bis Ende 2018 aufzuarbeiten. Dieses wurde den betroffenen Städten und Gemeinden mit Schreiben vom 09.03.2017 mitgeteilt, mit der Bitte, die Einhaltung des Zeitrahmens zu unterstützen.

 

Die Stadt Sehnde besitzt im Hämelerwald keine Flächen. Der Stadt Sehnde gehören in den Sohrwiesen ca. 5,8 ha Naturschutzflächen (Geringstland oder Dauergrünland). Weiterhin durchquert der stadteigene Schneeglöckchengraben das Gebiet.

 

Bisheriger Schutzstatus ist die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Sohrwiesen“ (LSG-H 59). Die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Sohrwiesen“ ist im Juli 1992 in Kraft getreten. Die Flächen der Stadt Sehnde liegen jetzt schon in der Schutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebietes mit den besonders schützenswerten, wertvollen wechselfeuchten Grünlandstandorten. Die Flächen wurden ab 1988 und in den folgenden Jahren im Zuge eines gemeinsamen Konzeptes  des damaligen Landkreises Hannover, der Stadt Lehrte, des Hannoverschen Vogelschutzvereins und der Stadt Sehnde erworben. Gezielte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen wurden festgelegt zur Erhaltung, Wiedervernässung und extensiver Bewirtschaftung von Feuchtgrünland. Eine Ersatzmaßnahme für den A2 – Ausbau wurde durch Anlegen von Tümpeln ebenfalls in diesem Gebiet umgesetzt. So konnte ein stark strukturiertes, schützenswertes Feuchtgebiet entstehen, das die Voraussetzungen zum Flora- Fauna- Habitat- Gebiet (FFH-Gebiet 3626-331 Hämeler Wald) erfüllt und dessen Sicherstellung durch eine Naturschutzgebietsausweisung gesichert wäre.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

2018-08-10_NSG-HA_236_Naturschutzgebietsverordnung

2018-08-10_NSG-HA_236_Begründung

2018-08-20_NSG-HA-236_Erläuterungen

2018-08_13_NSG_HA-236_Nutzung

20180813_NSG-HA-236_Übersichtskarte

Übersichtskarte_Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018-08-10_NSG-HA_236_NaturschutzgebietsVO (377 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2018-08-10_NSG-HA-236_Begründung (133 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2018-08-20_NSG-HA-236_Erläuterungen (310 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 20180813_NSG_HA_236_Nutzung (4199 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 20180813_NSG_HA_236_Übersichtskarte (4048 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Übersichtskarte Sehnde (352 KB)    
Stammbaum:
2018/0423   Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0423-1   Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0423-2   Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage