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Vorlage - 2018/0423-2  

 
 
Betreff: Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2018/0423
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“

wird mit den im Sachverhalt aufgeführten Ergänzungen zugestimmt.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2018 folgenden Wortlaut der Stellungnahme empfohlen:

 

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald“ und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

 

Ackerflächen sollen nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hier genügt der Schutzstatus „Landschaftschutzgebiet“.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 4 Abs.1 Nr.8 (Entnahme von Pflanzen und Tieren):

Das Pilzsuchen und das Pflücken von Bärlauch (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen,

es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

 

 

§ 5 Abs.7 (Waldkindergarten):

Der Dorfkindergarten Dolgen soll aus umweltpädagogischen Zwecken ein Betretungsrecht für den Wald erhalten.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
2018/0423   Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0423-1   Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0423-2   Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage