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Vorlage - 2019/0460  

 
 
Betreff: Ernennung von Karsten Herbing zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wehmingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wehmingen Vorberatung
04.02.2019 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Herr Karsten Herbing wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Juni 2019 bis zum 31. Mai 2025 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wehmingen ernannt.

 

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit des amtierenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Wehmingen, Herrn Gerhard Fischer endet am 31. Mai 2019 durch Zeitablauf.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wehmingen hat am 12. Januar 2019 Herrn Karsten Herbing gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

Gem. § 20 Abs. 3 S. 4 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.

Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung-FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Herbing erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters  bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: