Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2019/0472  

 
 
Betreff: Integrations- und Beratungskonzept für in Sehnde lebende Geflüchtete und Freigabe der zusätzlichen Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Soziales   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
07.02.2019 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
20.02.2019 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.02.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Integrations- und Beratungskonzept
Vorlage 1628 Region Sozialarbeit für Geflüchtete

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen

c) Der Rat beschließt:

1. Dem Integrations- und Beratungskonzept für in Sehnde lebende Geflüchtete gemäß Anlage wird zugestimmt. Für die Beratung werden ab 2020 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von jährlich 70.000 € eingestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 sind anteilig 58.900 € überplanmäßig bereitzustellen.

2. Der Sperrvermerk für die zusätzlichen Finanzmittel für die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. in Höhe von 20.000 € wird aufgehoben.

 

 


Sachverhalt:

Mit Drucksache Nr. 0356/2014/09 wurde ein Konzept zur Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern beschlossen. Dieses Konzept hat sich in der Praxis als sehr gute Arbeitsgrundlage bewährt, deckt aber die aktuellen Bedarfe für eine Beratung und Begleitung nicht vollumfänglich ab. Es wurde daher überarbeitet und bezüglich des Personenkreises erweitert. Künftig sollen alle Geflüchteten (also nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber) für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach Einreise durch eine professionelle Sozialarbeit in abgestufter Intensität beraten und unterstützt werden. Nach einer Auswertung der Ausländerbehörde lebten per 30.06.2018 336 Geflüchtete in Sehnde, die seit dem 01.01.2015 zugezogen sind. Wie dieser Personenkreis definiert wird, ist der in Anlage 2 beigefügten Vorlage der Region Hannover (1628 (IV) BDs) zu entnehmen. Die Region Hannover verteilt die Zuwendungsmittel für die Flüchtlingssozialarbeit künftig auf dieser Basis. Hinzu kommen voraussichtlich 43 Personen, die im Jahr 2019 aufzunehmen sind.

 

Die Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist jedoch nur ein Baustein für eine gelungene Integration.

 

Derzeit finden neben der Beratung und Begleitung zahlreiche weitere integrationsfördernde Maßnahmen statt, die von verschiedenen Aktiven in Sehnde geleistet werden. Für die Entwicklung einer Gesamtstrategie ist es notwendig, in verschiedenen Handlungsfeldern des täglichen Lebens, Ziele zu definieren, Maßnahmen für die Erreichung dieser Ziele abzuleiten und mit dem vorhandenen Angebot abzugleichen. Dabei sollte nicht außer Acht bleiben, dass neben Geflüchteten auch weitere Migrantinnen und Migranten in Sehnde leben.

 

Das Konzept sieht vor, die Beratung künftig über einen Träger erbringen zu lassen. Die Haushaltsmittel für die Honorarkosten der Betreuung von Geflüchteten reichen nicht aus. Derzeit ist jedoch eine Stelle in der Sozialarbeit unbesetzt, so dass hierüber eine Deckung vorhanden ist. Darüber hinaus werden Kosten für die Heimleitung von der Region Hannover erstattet, wenn diese anerkannt werden. Diese Anerkennung soll eingeholt werden, so dass ggf. auch hierüber eine Deckung erreicht werden kann.

 

Zu 2): Am 13.12.2018 hat der Rat der Stadt Sehnde beschlossen, den Zuschuss an die Flüchtlingshilfe Sehnde e.V. auf 70.000 € zu erhöhen. Der Betrag der 50.000 € übersteigt, wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Er soll erst freigegeben werden, wenn das Integrations- und Betreuungskonzept die Notwendigkeit einer für Sozialarbeit qualifizierten hauptamtlichen Kraft in Vollzeit beim Flüchtlingshilfeverein erforderlich macht.

 

Der Personalbedarf für die Umsetzung des Konzeptes ist in der Anlage beschrieben. Ein Teil dieses Bedarfes könnte durch die Flüchtlingshilfe gedeckt werden. Gerade das Integrationsmanagement wird in hohem Maße schon jetzt durch die Flüchtlingshilfe geleistet.

 

Darüber hinaus verfügt die Flüchtlingshilfe über eine gute Vernetzung in Sehnde. Die Koordination der Ehrenamtlichen und Projektarbeit wird dort bereits geleistet.

 

Die Federführung für das Integrationsmanagement soll allerdings bei der Stadt Sehnde verbleiben.

Für die Umsetzung des Konzeptes sind mit der Flüchtlingshilfe Zielvereinbarungen zu der Aufteilung der Beratungsinhalte sowie die Aufgaben des Integrationsmanagements nach Vorschlägen der Stadt Sehnde zu treffen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ziele möglichst genau und messbar beschrieben werden und die Flüchtlingshilfe die Zielerreichung auch entsprechend nachweist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

1.215.400 €

1.274.300

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

1.215.400 €

1.274.300

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Integrations- und Beratungskonzept für in Sehnde lebende Migrantinnen und Migranten

Anlage 2: Vorlage 1628 (IV) BDs der Region Hannover

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Integrations- und Beratungskonzept (319 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Vorlage 1628 Region Sozialarbeit für Geflüchtete (109 KB)