Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachschulischen Betreuung und der Ferienbetreuung in der Stadt Sehnde rückwirkend zum 01.02.2019.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 das Konzept zur Nachschulischen Betreuung in der Stadt Sehnde beschlossen. Das Konzept beinhaltet eine ganztägige Betreuung an Ganztagsgrundschulen sowie eine ganztägige Ferienbetreuung (ausgenommen Schließzeiten der städtischen Kindertagesstätten). Das Konzept wird vorerst als Pilotprojekt am 01.02.2019 am Ganztagsgrundschulstandort Höver starten. Die Eltern haben die Möglichkeit zwischen drei Betreuungsmodellen zu wählen.
Für die Benutzung der Nachschulischen Betreuung und der Ferienbetreuung wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe dieser basiert auf den derzeitigen Hortgebühren und wurde bereits im Konzept festgelegt und gemeinsam mit diesem im Dezember 2018 beschlossen. Die Gebühren für die einzelnen Modelle 1-3 der Nachschulischen Betreuung sind der in der Anlage beigefügten Gebührensatzung zu entnehmen. Hier sind auch die Gebührensätze für die Ferienbetreuung in der Stadt Sehnde festgelegt. Dies betragen für eine Betreuungsstunde 2,00 €. Derzeit wird in Sehnde-Mitte eine Ferienbetreuung mit einer Betreuungszeit von 8:00 – 16:00 Uhr angeboten, hier wird eine Gebühr von 16,00 € pro Tag bzw. 80,00 € pro Woche fällig. Die Ferienbetreuung am Ganztagsgrundschulstandort Höver wird von 8:00 – 17:00 Uhr angeboten und kostet pro Tag 18,00 € bzw. pro Woche 90,00 €. Das Mittagessen ist enthalten.
Auf die Gebühren der Nachschulischen Betreuung wird analog zu den Kitagebühren die Geschwisterermäßigung sowie die teilweise und volle Übernahme der Benutzungsgebühren nach § 90 Absatz 3, 4 SGB VIII angewandt. Dies gilt nicht für die Ferienbetreuung.
Durch die Überführung des bisherigen Hortangebotes in das Nachschulische Betreuungskonzept entstehen Mindereinnahmen bei der Stadt Sehnde. So sind die Gebühren für die Nachschulische Betreuung geringer, als die bisherigen Hortgebühren. Auf eine Hortgruppe (20 Betreuungsplätze) gerechnet bedeutet dies geringere Aufwendungen in Höhe von 11.400,00 €, sollten alle 20 Kinder die Komplettbetreuung nach dem neuen Konzept in der Schulzeit (täglich bis 17:00 Uhr) und die Ferienbetreuung in allen angebotenen Ferienwochen buchen. Wie das tatsächliche Anmeldeverhalten sein wird, kann derzeit nicht vorausgesagt werden, so dass hier kein exakter Wert genannt werden kann. Weiterhin verzichtet die Stadt Sehnde zukünftig zugunsten des Konzeptes auf die Finanzhilfe für die pädagogischen Fachkräfte. Diese wird nur gezahlt, wenn in der Woche mindestens 20 Betreuungsstunden geleistet werden. Dies ist in dem erarbeiteten Konzept nicht der Fall, so dass die jährliche Finanzhilfe in Höhe von ca. 9.700,00 € entfallen wird.
Neben den Gebühren regelt die Satzung unter § 1 wesentliche Grundsätze für die Benutzung der Nachschulischen Betreuung und der Ferienbetreuung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachschulischen Betreuung und der Ferienbetreuung in der Stadt Sehnde
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