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Vorlage - 2019/0527  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfsbeschluss für die erneute Öffentliche Auslegung
nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
16.09.2019 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.09.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
342-2_1 Beteiligungsliste_TÖB 4-2
342-2_2 Abwägung 3-2_4-2
342-2_3 Plan Entwurf Einzelteile
342-2_4 Begründung Entwurf
342-2_4.1 Ursprungsbebauungsplan
342-2_4.2 Bebauungsvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse.

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Der Abwägung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 2 zur Beschluss-vorlage 2019/0527 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0527 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

Dem geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der geänderten Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a (3) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB wird beschlossen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen zugelassen (§ 4a (3) Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Einbeziehung einer im Osten angrenzenden privaten Grünfläche in den Geltungsbereich ist eine erneute Beteiligung mit geändertem Geltungsbereich erforderlich. Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erneut zu fassen.

Alle textlichen Änderungen sind in den Unterlagen blau gekennzeichnet.

Begründung:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 10.12.2018 befasst. Er hat damals dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 8. Februar 2019. Die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit dem Schreiben vom 2. Januar 2019 mit Frist bis einschließlich 8. Februar 2019.

Über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB ist zu beschließen, wie sie im geänderten Entwurf berücksichtigt werden.

Zu den Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB ist bereits im Rahmen des Entwurfsbeschlusses von 10.12.2018 ein Beschluss gefasst worden. Dieser Beschluss hat weiterhin seine Gültigkeit. Ein neuer Beschluss ist nicht erforderlich.

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften ist eine beschränkte Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB und eine beschränkte Beteiligung nach § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB. Bei der beschränkten Öffentlichen Auslegung und Beteiligung kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann gemäß § 4a (3) BauGB angemessen verkürzt werden.

 

Gegenstand des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 „Sehnde Nord II“ mit Örtlichen Bauvorschriften und die geänderte Begründung dazu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

- Anlage 3: Plan-Entwurf - Einzelteile

- Anlage 4: Begründung-Entwurf

- Anlage 4.1: Ursprungsbebauungsplan

- Anlage 4.2: Bebauungsvorschlag

 

Anmerkung:

Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 342-2_1 Beteiligungsliste_TÖB 4-2 (40 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 342-2_2 Abwägung 3-2_4-2 (324 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 342-2_3 Plan Entwurf Einzelteile (1049 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 342-2_4 Begründung Entwurf (1251 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 342-2_4.1 Ursprungsbebauungsplan (306 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 342-2_4.2 Bebauungsvorschlag (2820 KB)