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Vorlage - 2019/0528  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
24.06.2019 
Sitzung des Ortsrates Rethmar geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
25.06.2019 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.07.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
215_Anlage 1_Liste TÖB_Beteiligung 4-1
215_Anlage 2_Abwägung 3-1_4-1
215_Anlage 3_Liste TÖB_Beteiligung 4-2
215_Anlage 4_Abwägung 3-2_4-2
215_Anlage 5_Satzungsbeschluss_Plan Einzelteile
215_Anlage 6_Satzungsbeschluss Begründung
215_Anlage 6.1_Biotoptypen
215_Anlage 6.2_Städtebaulicher Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB:

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 215Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Backhausfeld“, Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.04.2019 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.04.2019 bis einschließlich 17.05.2019. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 11.04.2019 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden.

Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.

Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) und (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 und 4 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen. 

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

105.000,00 €

40.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

105.000,00 €

40.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB

- Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

- Anlage 3: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

- Anlage 4: Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

- Anlage 5: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 215Backhausfeld“ zum Satzungsbeschuss

- Anlage 6: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 215Backhausfeld“ zum Satzungsbeschluss

- Anlage 6.1: Biotoptypenplan

- Anlage 6.2: Städtebaulicher Entwurf

 

Anmerkung:

Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem

Link einsehbar:

https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 215_Anlage 1_Liste TÖB_Beteiligung 4-1 (131 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 215_Anlage 2_Abwägung 3-1_4-1 (551 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 215_Anlage 3_Liste TÖB_Beteiligung 4-2 (114 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 215_Anlage 4_Abwägung 3-2_4-2 (357 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 215_Anlage 5_Satzungsbeschluss_Plan Einzelteile (2919 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 215_Anlage 6_Satzungsbeschluss Begründung (4464 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich 215_Anlage 6.1_Biotoptypen (4405 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich 215_Anlage 6.2_Städtebaulicher Entwurf (4845 KB)    
Stammbaum:
2019/0528   Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2019/0528-1   Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage