Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass Herr Detlef Waltz aus dem Rat der Stadt Sehnde ausgeschieden ist.
Sachverhalt:Herr Detlef Waltz hat mit Schreiben vom 11.06.2019 mitgeteilt, dass er seinen Sitz im Rat der Stadt Sehnde niederlegt.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Rat durch Verzicht. Dieser ist dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden.
Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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